(openPR) Ein Jahr nach der Verschärfung des Kampfes gegen Doping im Sport zeigen sich in der Praxis erhebliche rechtliche Probleme. „Insbesondere die Meldepflichten für Sportler, die den strengen Testregeln unterliegen, bedeuten einen erheblichen Eingriff in die Grundrechte der betroffenen Athleten“, kritisiert Rechtsanwältin Stephanie Jansch von der Kanzlei FPS Fritze Paul Seelig in Berlin. „Grundsätzlich sind Abwesenheiten von mehr als 24 Stunden umgehend zu melden. Die darüber hinausgehende Pflicht, quartalsweise sämtliche Aufenthaltsorte im Voraus bekanntgeben zu müssen, tangiert massiv das Recht, selber bestimmen zu dürfen, inwieweit Teile des privaten Lebens anderen preisgegeben werden.“
Mit Einführung der „Missed Test Policy“ zum 1. Juli 2007 hat die Nationale Anti Doping Agentur (NADA) die Meldepflicht für Sportler des Nationalen Testpools ausgeweitet. Dieser erfasst alle Sportler, die sich besonders häufigen Kontrollen unterziehen müssen. Dies können – je nach Sportart – Mitglieder der A-Nationalmannschaft, des Olympiateams oder sogar Sportler des C-Kaders sein. Ziel ist es, systematisch geplante unangemeldete Trainingskontrollen zu ermöglichen. Kommen die Sportler der Auflage nicht nach, alle feststehenden Termine, Aufenthaltsorte sowie die Rahmentrainingspläne für drei Monate als so genannte „Whereabouts“ anzugeben, riskieren sie eine öffentliche Verwarnung. Beim zweiten Verstoß droht eine Sperre von mindestens drei Monaten.
„Faktisch droht den Athleten damit im Fall eines Verstoßes gegen die Meldepflichten ein Berufsverbot“, kritisiert Jansch. „Sicher ist es zur Bekämpfung von Doping unumgänglich, dass alle Beteiligten ihren Beitrag leisten. Ein solcher Eingriff in die Grundrechte geht jedoch viel zu weit. Die Sportler müssen bereits mit vielen Einschränkungen leben. So sind sie ständig auf der Suche nach dem nächsten Internet-Cafe, um einen Hotelaufenthalt wegen eines verpassten Fliegers oder eine spontane Übernachtung bei Freund oder Freundin melden zu können.“
Aktuell hat der Bundesrechtsausschuss des Bundes Deutscher Radfahrer eine solche Sperre aufgehoben. Sie war im Fall der Mountainbiker Lado und Manuel Fumic verhängt worden, die zwar über ihre Termine informiert, die Meldungen jedoch nicht wie vorgeschrieben über ein internetbasiertes System abgegeben hatten. Grund für die Aufhebung der Sperre war ein Formfehler, denn Sperre und öffentliche Verwarnung waren zeitgleich ausgesprochen worden. Über die Rechtmäßigkeit der Verwarnung wird derzeit noch entschieden.
Anwältin Jansch sieht durch die neuen Regelungen auch den Gleichheitssatz gefährdet. Denn in einzelnen Sportarten gehören sämtliche Profisportler zum Nationalen Testpool, in anderen hingegen nur diejenigen, die zum A-Kader oder zur Olympiamannschaft gehören. „Eine solche Ungleichbehandlung je nach Sportart ist nicht hinnehmbar“, mahnt die Sportrechtlerin. Insgesamt stehe die Beeinträchtigung der Rechte von Sportlern nicht im Verhältnis zu dem mit den Meldepflichten angestrebten Zweck. Denn letztlich dienten die „Whereabouts“ lediglich zur Abschreckung. Jansch: „Dem Sportler, der zu betrügen beabsichtigt, bleiben auch hier weiterhin genügend Manipulationsmöglichkeiten.“






