(openPR) Nach den Späh-Aktionen von Mitarbeitern im letzten Jahr beschließt die Deutsche Bahn deutlich schärfere Regeln. Oberflächlich betrachtet ist dies eine löbliche Maßnahme, aber im Detail betrachtet, wundert man sich doch schon.
"Der wichtigste Punkt der neuen Datenschutzvereinbarung lautet: „Die Verwendung personenbezogener Daten ist untersagt – außer sie ist ausdrücklich erlaubt.“ erklärt die Deutsche Bahn.
„Hier würde ein Blick in die Bundesdatenschutzgesetze seit 1977 weiterhelfen“, so Stephanie Iraschko-Luscher, Geschäftsführerin der MGDS Managementgesellschaft für Datenschutz in Hamburg. Im Gesetz ist geregelt: Die Verarbeitung personenbezogener Daten,... ist nur zulässig, wenn 1. dieses Gesetzt oder eine andere Rechtsvorschrift sie erlaubt oder 2. der Betroffene eingewilligt hat.
Daran hat sich bis heute nichts geändert. Zum Glück kommt die Bahn nicht immer 33 Jahre zu spät.“









