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MGDS Managementgesellschaft für Datenschutz

MGDS Managementgesellschaft für Datenschutz

Stephanie Iraschko-Luscher (Rechtsanwältin und Geschäftsführerin) MGDS Managementgesellschaft für Datenschutz (bR), Baumeisterstr. 2, 20099 Hamburg, Tel.: 040 27 16 39 44; Fax: 040 27 16 39 46; www.mgds-online.de info@mgds-online.de

Über das Unternehmen

Die MGDS Managementgesellschaft für Datenschutz hat die Datenschutzberatung im Gegensatz zu vielen
Mitbewerbern zu ihrer Hauptaufgabe gemacht. Dabei achten wir
stets auf Angemessenheit und Umsetzbarkeit. Wir suchen nicht
nach Problemen, sondern finden die Lösungen.
Die MGDS Managementgesellschaft für Datenschutz wurde im
Januar 2006 gegründet und berät seitdem eine Vielzahl von
Unternehmen unterschiedlichster Branchen.



Geschäftsführung:
Stephanie Iraschko-Luscher ist Rechtsanwältin mit dem Tätigkeitsschwerpunkt Datenschutzrecht. Auch außerhalb des Datenschutzes
verfügt sie über mehrjährige Erfahrungen in der Beratung von Unternehmen zu verschiedenen juristischen Themen.
Pia Kiekenbeck ist Unternehmensberaterin im Bereich Projekt-und Prozessmanagement. Als Beraterin und Trainerin verfügt sie über
umfassende Erfahrungen in den Bereichen Unternehmensanalyse und Kommunikation.
Mit unserer Erfahrung und unserem Spezialwissen beraten wir
betriebliche Datenschutzbeauftragte und unterstützen Unterneh-
men bei speziellen Datenschutzprojekten.
Dabei sind wir für Einzelunternehmen ebenso tätig wie für weltweit
tätige Konzerne. Regelmäßige Veröffentlichungen von Fachartikeln
gehören selbstverständlich dazu.

Aktuelle Pressemitteilungen von MGDS Managementgesellschaft für Datenschutz
Eine Wolke am Datenschutzhimmel?
MGDS Managementgesellschaft für Datenschutz

Eine Wolke am Datenschutzhimmel?

Cloud Computing wird als neue Errungenschaft der IT-Branche gefeiert und war sogar eines der Themen der letzten CeBit in Hannover. Cloud Computing ist letztlich aber nichts Ungewöhnliches und neues – es geht um die Auslagerung von IT-Infrastrukturen wie Serverleistungen. „Auch aus Sicht des Datenschutzes ist ein solches outsourcing eigentliches nichts neues.“, so Stephanie Iraschko-Luscher, Rechtsanwältin und Mit-Geschäftsführerin der MGDS Managementgesellschaft für Datenschutz in Hamburg. Ein zentraler Aspekt beim Cloud Computing sei aber di…
11.03.2011
Darf der Arbeitgeber die private Nutzung der Kommunikationsmittel verbieten?
MGDS Managementgesellschaft für Datenschutz

Darf der Arbeitgeber die private Nutzung der Kommunikationsmittel verbieten?

Wie ist die Frage der privaten Nutzung der Kommunikationsmittel wie Email, Internet und Telefon zu beantworten? Es gibt Arbeitgeber die jegliche private Nutzung untersagen und dies auch entsprechend kontrollieren, ohne dass der Mitarbeiter davon weiß. Dann gibt es Unternehmen, die die Privatnutzung stillschweigend dulden, obwohl sie eigentlich verboten ist. „Die private Kommunikation ist ein sehr sensibles Thema für Mitarbeiter. Deswegen ist hier eine Regelung, die Klarheit schafft, ob eine private Email versandt werden darf oder ob der kurz…
03.01.2011
Die Bahn kommt – im Datenschutz leider 33 Jahre zu spät.
MGDS Managementgesellschaft für Datenschutz

Die Bahn kommt – im Datenschutz leider 33 Jahre zu spät.

Nach den Späh-Aktionen von Mitarbeitern im letzten Jahr beschließt die Deutsche Bahn deutlich schärfere Regeln. Oberflächlich betrachtet ist dies eine löbliche Maßnahme, aber im Detail betrachtet, wundert man sich doch schon. "Der wichtigste Punkt der neuen Datenschutzvereinbarung lautet: „Die Verwendung personenbezogener Daten ist untersagt – außer sie ist ausdrücklich erlaubt.“ erklärt die Deutsche Bahn. „Hier würde ein Blick in die Bundesdatenschutzgesetze seit 1977 weiterhelfen“, so Stephanie Iraschko-Luscher, Geschäftsführerin der MGDS …
26.11.2010
Übermittlung von Daten in Drittstaaten - auch innerhalb von Konzernen nicht problemlos
MGDS Managementgesellschaft für Datenschutz

Übermittlung von Daten in Drittstaaten - auch innerhalb von Konzernen nicht problemlos

Die Weitergabe von personenbezogene Daten an Dienstleistungs-Unternehmen in so genannten Drittstaaten (Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes) zur weiteren Verarbeitung ist an der Tagesordnung, gerade auch bei weltweit operierenden Konzernen. Dies ist aber nicht so ohne weiteres möglich. Nur die Tatsache in einem Konzernverbund Daten auszutauschen reicht als Rechtsgrundlage nicht aus. Eine Möglichkeit besteht im Abschluss eines Vertrages mit dem Unternehmen im Drittstaat nach Vorgaben so genannter datenschutzrechtlicher Standa…
15.11.2010
Keine Angst vor der Auftragsdatenverarbeitung
MGDS Managementgesellschaft für Datenschutz

Keine Angst vor der Auftragsdatenverarbeitung

Das Thema Auftragsdatenverarbeitung wird immer brisanter für die meisten Dienstleistungsunternehmen, da plötzlich ein 8-seitiger Vertrag vom Auftraggeber zur so genannten Auftragsdatenverarbeitung ins Haus segelt. Da stehen Dinge zur Datensicherheit drin, von denen viele Unternehmen noch nie was gehört haben. Seit September letzten Jahres sind die Auftraggeberunternehmen gesetzlich dazu verpflichtet, mit ihren Dienstleistern einen Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung, also zur externen Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten, …
28.10.2010
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