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Provision für Immobilienvermittlung - Ansprüche des Maklers

12.11.201009:28 UhrIndustrie, Bau & Immobilien

(openPR) Bei der Suche nach einer geeigneten Immobilie sind zahlreiche Punkte zu beachten. Nicht nur die Lage und die Immobilie selbst sind dabei von Bedeutung, denn auch der Makler, der für die Vermittlung zuständig ist, spielt eine große Rolle. Welche Vereinbarungen vor dem Immobilienkauf getroffen werden sollten, damit es nicht zu Unstimmigkeiten zwischen den Parteien kommt, erläutert das Immobilienportal myimmo.de.

Ein Makler erhält für seine Hilfe bei der Suche nach einer Wohnung oder einem Haus in der Regel eine Provision (http://www.myimmo.de/ratgeber/immobilien-lexikon/provision). Diese wird als Entgelt für seine Leistung im Auftrag des Suchenden betrachtet. Mitunter kann es in diesem Punkt jedoch zu Unklarheiten oder Streitigkeiten zwischen den Parteien kommen. Daher lohnt es sich, Vereinbarungen hinsichtlich der Zusammenarbeit und der Provision in einem Vertrag festzuhalten.

Wurden die Provisionsansprüche vertraglich nicht eindeutig geregelt, so trägt gemäß einer Entscheidung des Landgerichts Düsseldorf vom Juli dieses Jahres der Makler die Beweislast. Liegt ein Maklervertrag vor, müsste der Mieter gegebenenfalls nachweisen, dass keine Provisionsansprüche vereinbart wurden. Wenn entsprechende Regelungen oder etwaige Änderungen nicht genau fixiert wurden, kann dies dem Immobilienmakler also zum Nachteil gereichen. In solchen Fällen verliert er unter Umständen seinen Anspruch auf Provision.

Weitere Informationen:
http://news.myimmo.de/provision-makler-muss-anspruch-vertraglich-festhalten/19172.html

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