(openPR) Hauskauf: Wie hoch darf eine Provision sein?
Wer sich von einem Makler eine Immobilie vermittelt lässt, zahlt an diesen üblicherweise eine Provision. Doch wie hoch darf diese eigentlich ausfallen? Mit dieser Frage hatte sich das OLG Brandenburg zu befassen.
Ein Käufer hatte durch Vermittlung eines Maklers ein Haus zum Preis von 145.000 Euro erworben. Für seine Tätigkeit berechnete der Immobilienprofi die stolze Summe von fast 30.000 Euro als Provision. Die Höhe begründete er damit, dass der Kunde an dem sich ihm als "Schnäppchen" darstellenden Erwerb sehr interessiert gewesen sei und er - der Makler - wichtige Vereinbarungen mit der Verkäuferin für ihn ausgehandelt habe. Der Kunde wollte die hohe Provisionsforderung nicht gelten lassen und zog vor Gericht. Mit Erfolg (OLG Brandenburg, Az.: 4 U 11/09).
Einem Immobilienmakler stehe bei Vermittlung eines Grundstücks normalerweise eine Provision in Höhe von drei bis fünf Prozent des Kaufpreises zu, so die Richter. Die hier verlangte Summe liege weit über diesen Sätzen.
Übersteige eine Provision die übliche Höhe, sei die Vereinbarung nur dann nicht zu beanstanden, wenn der Immobilienmakler besondere Gründe für ihre Berechnung darlegen könne. Beispielsweise dass mit der Provisionszahlung über das gewöhnliche Maß hinausgehende Aufwendungen abgegolten sein sollten. Das sei hier aber nicht der Fall gewesen, so die Richter.
Der Makler habe hier nur pauschal vorgetragen, er habe wichtige Vereinbarungen mit der Verkäuferin ausgehandelt. Dies reiche nicht aus, die Höhe der Provision als angemessen erscheinen zu lassen, so das Gericht. Die Berechnung der überhöhten Provision sei sittenwidrig und nichtig gewesen.
Quelle: www.recht-einfach-erklaert.de








