(openPR) Steuererleichterungen fuer Pflegeeltern und Eltern behinderter Kinder
Die SPD-Bundestagsabgeordneten, Lydia Westrich, und Ingrid Arndt-Brauer, erklaeren zu dem Vorhaben der Regierungskoalition, im Rahmen eines Steueraenderungsgesetzes 2003 steuerliche Erleichterungen fuer Eltern zu schaffen:
Die Regierungskoalition setzt ihre familienfreundliche Politik fort, wonach sie zum Beispiel das Kindergeld und die Kinderfreibetraege deutlich angehoben hat.
Nunmehr soll im Steuerrecht die Rechtsstellung von Eltern in zweifacher Hinsicht weiter verbessert werden:
Pflegeeltern, die im Auftrag des Jugendamtes ein Kind betreuen, sollen kuenftig nicht mehr verpflichtet sein, Aufwendungen fuer die Betreuung, Erziehung oder Ausbildung ihres Pflegekindes einzeln nachweisen zu muessen, wenn sie fuer ihr Kind Kindergeld beziehungsweise einen Kinderfreibetrag beanspruchen wollen. Dieser Nachweis war aeusserst aufwendig zu fuehren. Die Jugendaemter berichten daher von zunehmenden Schwierigkeiten, Pflegeeltern zu finden. Pflege-Pauschbetrag fuer Eltern behinderter Kinder:












