(openPR) Der Bundesverband der Pflege- und Adoptivfamilien fordert mehr Rechte für Pflegeeltern gegenüber den Jugendämtern.
„Die Pflegefamilie ist ein Schutzraum für das Pflegekind. Pflegeeltern wissen oft am besten, was gut für ihr Kind ist“, sagt die Geschäftsführerin des PFAD, Ines Kurek-Bender im Interview mit TM sozial. Die Jugendämter sollten mehr Vertrauen zu den Pflegeeltern haben. Insgesamt gebe es viel zu viele Kinder, die in Heime kommen, weil sie nicht in Pflegefamilien vermittelt werden. Nach einer Statistik des Verbandes werden in Hessen nur 36 Prozent der Jugendhilfekinder in Pflegefamilien vermittelt. „Der Rest kommt in Heime.“ Der Grund sei, dass es zu wenig Pflegekinderdienste bei den Jugendämtern gibt, die Kinder vermitteln können. „Die haben zu wenige Fachkräfte.“
Ein weiteres Problem sei, dass „Pflegschaften oft Hals über Kopf beginnen. Die Pflegeeltern bekommen von den Jugendämtern zu wenig Informationen über das Kind, dass sie übernehmen“, erläutert Ines Kurek-Bender. Insgesamt würden Pflegeeltern zu wenig als Partner behandelt, sondern als Laien, die sich in der Rolle von Bittstellern wieder finden. Diese „schwache Position“ führe dazu, dass Pflegeeltern in Konflikten mit den Jugendämtern manchmal nur der Klageweg übrig bleibe.
Allerdings stünden die Ämter auch unter einem erheblichen Kostendruck. „Es muss gespart werden und Jugendhilfe ist sehr teuer“, so die Geschäftsführerin des PFAD. Man versuche Pflegeeltern Leistungen vorzuenthalten. Aus Kostengründen werden Pflegekinder aus der Pflegefamilie herausgenommen und zurück in die Herkunftsfamilie geschickt, oder in ein Kinderheim eingewiesen. Dass Pflegeeltern Kinder, die schon sehr lange bei ihnen wohnen und keinen Kontakt mehr zu ihren leiblichen Eltern haben, adoptieren können, ist die absolute Ausnahme.
PFAD ist ein Zusammenschluss von Pflege- und Adoptivfamilien mit dem Ziel, vernachlässigten und missbrauchten Kindern ein richtiges Zuhause zu geben. Dabei fungiert der Bundesverband der Pflege- und Adoptivfamilien als Vermittler zwischen leiblichen Eltern, Pflegefamilie und Jugendamt.











