(openPR) Hartz-Gesetze bieten Chancen fuer Frauen
17. Oktober 2003 - Zur Verabschiedung des Dritten und Vierten Gesetzes fuer moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt erklaeren die stellvertretende Fraktionsvorsitzende, Nicolette Kressl, und die Sprecherin der Arbeitsgruppe fuer Familie, Senioren, Frauen und Jugend der SPD-Bundestagsfraktion, Christel Humme:
Wir begruessen die Verabschiedung des Dritten und Vierten Gesetzes fuer moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt auch unter frauen- und familienpolitischen Gesichtspunkten. Mit diesen Reformen verbinden sich bessere Chancen gerade fuer Frauen am Arbeitsmarkt. Die Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe zum Arbeitslosengeld II wird dazu fuehren, dass 900.000 Menschen aus der Sozialhilfe kommen werden. Sie werden nun Arbeitslosengeld II beziehen und damit eine sozialversicherungsrechtliche Absicherung erhalten. Davon werden insbesondere allein erziehende Muetter profitieren koennen, die bislang ein hohes Risiko trugen, sozialhilfeabhaengig zu werden.
Die passgenaue Vermittlung durch die Fallmanager der zukuenftigen Job-Center bringt ebenso Vorteile fuer Frauen. Kuenftig wird ein Fallmanager sich nur noch um 75 Klientinnen und Klienten kuemmern muessen. So wird bessere Unterstuetzung im Einzelfall moeglich sein. Dabei wird es auch zur Aufgabe der Fallmanager gehoeren, sich um die Vermittlung von Kinderbetreuung zu kuemmern, um Arbeitsaufnahme und Arbeit ueberhaupt moeglich zu machen.
Die Zusammenlegung der beiden Sozialleistungen zum Arbeitslosengeld II und seiner Finanzierung durch den Bund wird zu einer Entlastung der Kommunen fuehren. 1, 5 Milliarden Euro jaehrlich sind davon fuer den Ausbau der Betreuung fuer Kinder bis zu drei Jahren gedacht. Fuer den Ausbau von Ganztagsschulen stellt ebenfalls der Bund den Laendern vier Milliarden Euro zur Verfuegung. Damit verbessern wir die Vereinbarkeit von Familie und Beruf fuer die Eltern und die Bildungschancen der Kinder.
Frauen werden auch kuenftig haeufig zu dem Personenkreis zaehlen, der keine Leistungen mehr durch die kuenftige Bundesagentur fuer Arbeit bezieht, zum Beispiel wegen der Anrechnung von Partnereinkommen, nach einer laengeren Erziehungs- oder Pflegephase. Sie werden aber trotzdem Anspruch auf den vollen Umfang an Massnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik haben und alle zu ihrer beruflichen Wiedereingliederung notwendigen Leistungen erhalten.
Wird ein Arbeitsangebot unterbreitet, so muss seine Aufnahme zumutbar sein. Wir haben sichergestellt, dass die Zumutbarkeit geknuepft ist an eine tarifliche beziehungsweise ortsuebliche Entlohnung.
Fuer arbeitslose Frauen ist wichtig, dass sie als erwerbsfaehig eingestuft werden. Dies gilt vor allem fuer allein Erziehende. Sie werden zu Arbeitslosengeld II-Bezieherinnen und koennen, sobald ein zumutbarer Arbeitsplatz und ein passender Kinderbetreuungsplatz gefunden sind, in den Arbeitsmarkt integriert werden. Wegen der hoeheren Belastung im Vergleich zu Zweielternfamilien benoetigen insbesondere sie eine individuelle Betreuung durch den Fallmanager. Ihren besonderen Belastungen tragen wir auch dadurch Rechnung, dass es fuer sie Mehrbedarfszuschlaege beim Arbeitslosengeld II geben wird.
Wir staerken Familien auch durch die Einfuehrung eines Kinderzuschlags. Gering verdienende Eltern, die mit ihren Einkuenften zwar ihren eigenen Unterhalt finanzieren koennen, nicht aber den Unterhalt ihrer Kinder, werden kuenftig einen Kinderzuschlag von bis zu 140 Euro pro Monat erhalten. Damit soll sichergestellt werden, dass Familien nicht allein wegen des Unterhalts fuer Kinder auf Arbeitslosengeld II angewiesen sind. Der Kinderzuschlag ergaenzt und verstaerkt die Anreizwirkung der neuen Leistung Arbeitslosengeld II. Auf diese Weise werden Eltern unterstuetzt, von staatlicher Hilfe unabhaengig zu werden.
Die Arbeitsmarktreformen von Rot-Gruen bieten allen Chancen. Sie sind Teil unseres Programms fuer den Umbau der Sozialsysteme. Sie sollten schnell genutzt werden koennen.




