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Ausgleichsabgabe können sich Unternehmen sparen

Bild: Ausgleichsabgabe können sich Unternehmen sparen

(openPR) Rotenburg (Wümme). 28. September 2010. Firmen, die in diesem Jahr noch Geld sparen wollen, sollten jetzt aktiv werden - und einen Auftrag an Werkstätten für behinderte Menschen vergeben. Denn sie können die dort erbrachten Arbeitsleistungen bis zu 50 Prozent mit ihrer Ausgleichsabgabe verrechnen lassen. "Unternehmen ist häufig nicht bekannt, wie sie die Ausgleichsabgabe sparen können", betont Werner Ruhe, Geschäftsführer der Lebenshilfe Rotenburg-Verden. Diese ist eine von zehn Partnern der norddeutschen Werkstättenkooperation NORDCAP WfbM, bei der sich Unternehmen über die Ausgleichsabgabe informieren können, unter anderem auf deren Website www.nordcap-wfbm.de.

Ausgleichsabgabe: Mit einem Auftrag an Werkstätten Geld sparen

Private und öffentliche Arbeitgeber mit mehr als 20 Arbeitsplätzen, die nicht mindestens fünf Prozent ihrer Arbeitsplätze mit Menschen mit schwerer Behinderung besetzen, müssen laut Sozialgesetzbuch eine Ausgleichsabgabe entrichten. Die Ausgleichsabgabe soll hauptsächlich einen kostenmäßigen Ausgleich gegenüber den Arbeitgebern schaffen, die Menschen mit Behinderungen beschäftigen. Müssen diese doch unter Umständen erhöhte Kosten tragen, beispielsweise durch gesetzlichen Zusatzurlaub oder die behindertengerechte Ausstattung des Arbeitsplatzes. Für einen Betrieb mit 100 Vollzeitarbeitsstellen beläuft sich die Ausgleichsabgabe auf rund 15.000 Euro pro Jahr - falls dort kein Mensch mit einer Erwerbsminderungsquote von 50 Prozent beschäftigt ist. "Unternehmen sollten sich frühzeitig an eine Werkstatt für behinderte Menschen wenden, um noch in diesem Jahr die Ausgleichsabgabe einzusparen", so Ruhe.

Auch Steuervorteile locken Auftraggeber

Mit einem Auftrag an eine der Kooperationswerkstätten von NORDCAP WfbM können die Auftraggeber nicht nur ihre Kosten senken. Private und öffentliche Arbeitgeber können auch Steuern sparen, da eine Vielzahl der von den Werkstätten erbrachten Dienstleistungen und Produkte dem ermäßigten Steuersatz von nur sieben Prozent unterliegt. Gleichzeitig profitieren sie mit nur einer Anfrage von der gebündelten Kompetenz und den Kapazitäten von zehn Werkstätten mit ihren insgesamt 4.900 Beschäftigten an 17 Standorten in der Region.
Weitere Informationen zur Ausgleichsabgabe unter 01802/556644 und E-Mail.

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