(openPR) Zahlreiche deutsche Anleger haben auf die hohen Zinsversprechungen der mittlerweile insolventen Adconti Pharma S.r.l. aus Italien vertraut, und wurden enttäuscht. Die in zweistelliger Höhe versprochenen Zinsen konnten mit dem tatsächlichen Geschäftsvolumen nicht erwirtschaftet werden und die eingezahlten Darlehen sahen die meisten Anleger nie wieder.
Das Landgericht Düsseldorf hatte bereits im Februar 2010 der Schadenersatzklage eines Anlegers gegen den Geschäftsführer der AdConti Pharma S.r.l. auf Rückzahlung seiner Einlage nebst Zinsen stattgegeben. Die im Kapitalanlagerecht tätige Kanzlei Dr. Bender aus Düsseldorf hatte die persönliche Haftung des Geschäftsführers mit einem formalen Rechtsverstoß begründet. Dieser Ansatz wurde zwischenzeitlich vom Oberlandesgericht Düsseldorf bestätigt.
Über diesen Weg sind die rechtlichen Voraussetzungen gering, um auch die weiteren Beteiligten an dem AdConti-Pharma-Komplex in die persönliche Haftung zu nehmen, ohne die hohen Voraussetzungen eines Betruges nachweisen zu müssen. Mit dem Beginn des insoweit von der Staatsanwaltschaft Düsseldorf eingeleiteten Strafverfahrens ist nach neuesten Erkenntnissen erst in 2012 zu rechnen.
Nach Ansicht von Rechtsanwalt Dr. Bender bestehen auch gute Aussichten, die vermittelnden Anlageberater haftbar zu machen. In einem Verfahren gegen den Vermittler einer PHAP-Darlehensbeteiligung der AdConti Pharma S.r.l. vor dem Landgericht Düsseldorf hat die zuständige Kammer bereits deutlich gemacht, der Klage stattgeben zu wollen. Das Urteil wird in Kürze erwartet.
Entsprechend den bisherigen Erkenntnissen stehen dem eingetretenen Schaden bei den Anlegern im Wesentlichen vier Beteiligte auf Seiten der Betreiber des PHAP-Darlehenprogramms und mindestens vier Vermittler als mögliche Haftungsschuldner gegenüber. Auch wenn sich die Haftung so verteilt, ist ein Wettlauf der Gläubiger nicht auszuschließen und nach Ansicht von Dr. Bender, der Anleger im Vorteil, der nicht auf eine strafrechtliche Verurteilung der Beteiligten warten muss.








