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Das Rentenstrafrecht ist Unrecht

13.05.200509:15 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft

(openPR) Bundestag, 12. 05. 2005, „Renten-Recht“, Rede Petra Pau (PDS)

Das Rentenstrafrecht ist Unrecht

1. Am 23. Juli 2004 hat das Bundesverfassungsgericht geurteilt: Das geltende Recht für zahlreiche Bürgerinnen und Bürger der DDR ist verfassungswidrig. Das Ganze hat eine Vorgeschichte, an der alle bisherigen Bundesregierungen beteiligt waren. Der gewollte Kardinalfehler war: Das Rentensystem sollte als Strafsystem missbraucht werden. Die PDS hat immer gemahnt: Das ist sachfremd und politisch falsch. Es ist auch rechtlich falsch, wie das Verfassungsgericht feststellt.

2. Nun soll es geändert werden, erneut. Aber der Kardinalfehler bleibt. Auch das neue Gesetz bricht nicht mit dem eingeführten Rentenstrafrecht. Es verschärft es sogar. Danach sollen auch Mitglieder der Modrow-Regierung, wie die DDR-Bürgerrechtler Sebastian Pflugbeil oder der unbequeme, bündnis-grüne Demokrat Wolfgang Ullmann, dieser sogar posthum, oder auch der Kollege Eppelmann, mit Renten-Entzug bestraft werden. Wer so etwas vorlegt, der braucht sich nicht zu wundern, wenn er als inkompetent und unsozial kritisiert wird.

3. Aber es geht nicht nur um Inkompetenz. Es geht um Vorsatz und es geht um Unrecht. Im aktuellen Änderungs-Gesetz steht die Rente aus „staatsnahen Versorgungs-Systemen der DDR“ und für damalige Abteilungsleiter im Staatsapparat zur Diskussion. Das muss geändert werden. Aber das verfügte Unrecht geht viel weiter. So haben zum Beispiel Ingenieure und weitere Beschäftigte der INTERFLUG, der DDR-Luftfahrt-Gesellschaft, Beiträge für eine Zusatz-Rente bezahlt, die ihnen nach der Vereinigung schlicht aberkannt wurden.

4. Ich könnte weitere Beispiele nennen. Sie erinnern sich: Ballett-Tänzerinnen und –Tänzer konnten sich in der DDR versichern, weil ihre Berufsperspektive überschaubar und alters begrenzt war. Es ging dabei nie um unangemessene Reichtümer. Es ging um bezahlte soziale Sicherheiten im Alter. Sie wurden nach der Vereinigung getilgt.

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