openPR Recherche & Suche
Presseinformation

Erstattung der zu Unrecht abgeführten Umsatzsteuer in Bauträgerfällen

Bild: Erstattung der zu Unrecht abgeführten Umsatzsteuer in Bauträgerfällen
Steuerberater Münster Schulze Wenning
Steuerberater Münster Schulze Wenning

(openPR) Erstattung der zu Unrecht abgeführten Umsatzsteuer in Bauträgerfällen
Nach den Vorschriften des Umsatzsteuergesetzes schuldet (ausnahmsweise) der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer für an ihn erbrachte Bauleistungen, wenn er selbst Bauleistungen erbringt (sog. Übergang der Steuerschuldnerschaft). Der Bundesfinanzhof hat den Anwendungsbereich dieser Vorschriften deutlich eingeschränkt. Nach seiner Auffassung sind Bauträger für die von ihnen in Auftrag gegebenen Bauleistungen nicht Schuldner der Umsatzsteuer. Es ist also nach allgemeinen Grundsätzen abzurechnen: Der Auftragnehmer (z. B. Bauunternehmer) stellt seine Leistung dem Auftraggeber (Bauträger) brutto in Rechnung und führt die zu zahlende Umsatzsteuer selbst an das Finanzamt ab.
Die vom Bauträger in der Vergangenheit (i. d. R. vor dem 15. Februar 2014) zu Unrecht gezahlte Umsatzsteuer muss die Finanzverwaltung auf Antrag an den Bauträger erstatten. Entsprechende Umsatzsteuerfestsetzungen, auch bestandskräftige, sind zu ändern.
Die Finanzverwaltung will den Erstattungsanspruch nur auszahlen, wenn der Bauträger nachweist, dass er die Umsatzsteuer an den leistenden Bauunternehmer nachträglich gezahlt hat oder seinen Anspruch wirksam an das Finanzamt abtritt.
Das Finanzgericht München folgt dieser Auffassung nicht. Nach dessen Urteil haben Bauträger Anspruch auf Erstattung der nach alter Rechtslage zu Unrecht abgeführten Umsatzsteuer unabhängig von einer nachträglichen Zahlung oder Abtretungsanzeige.
Der Bundesfinanzhof muss abschließend entscheiden.


Fälligkeit des Arbeitslohns

Eine Regelung in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Arbeitgebers, nach der das Entgelt für die erbrachte Arbeitsleistung erst zwischen dem 15. und dem 20. des Folgemonats fällig ist, benachteiligt den Arbeitnehmer unangemessen und ist daher unwirksam.
Grundsätzlich ist die Vergütung nach Leistung der Dienste zu zahlen. Wird von diesem Grundsatz abgewichen, darf das nicht zu einer unangemessenen Benachteiligung des Arbeitnehmers führen. Gerechtfertigt ist ein Abweichen zum Beispiel, wenn der Arbeitgeber die Vergütung monatlich neu berechnen muss und dem Arbeitnehmer vorher zumindest einen Abschlag zahlt. Dies lag im Urteilsfall jedoch nicht vor.
(Quelle: Landesarbeitsgericht Baden Württemberg)

Diese Pressemeldung wurde auf openPR veröffentlicht.

Verantwortlich für diese Pressemeldung:

News-ID: 999619
 707

Kostenlose Online PR für alle

Jetzt Ihren Pressetext mit einem Klick auf openPR veröffentlichen

Jetzt gratis starten

Pressebericht „Erstattung der zu Unrecht abgeführten Umsatzsteuer in Bauträgerfällen“ bearbeiten oder mit dem "Super-PR-Sparpaket" stark hervorheben, zielgerichtet an Journalisten & Top50 Online-Portale verbreiten:

PM löschen PM ändern
Disclaimer: Für den obigen Pressetext inkl. etwaiger Bilder/ Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen. Wenn Sie die obigen Informationen redaktionell nutzen möchten, so wenden Sie sich bitte an den obigen Pressekontakt. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um ein Belegexemplar oder Quellenennung der URL.

Pressemitteilungen KOSTENLOS veröffentlichen und verbreiten mit openPR

Stellen Sie Ihre Medienmitteilung jetzt hier ein!

Jetzt gratis starten

Weitere Mitteilungen von Steuerberatungsgesellschaft mbH Schulze Wenning

Bild: Vorsteuerberichtigung bei Einstellung der steuerpflichtigen TätigkeitBild: Vorsteuerberichtigung bei Einstellung der steuerpflichtigen Tätigkeit
Vorsteuerberichtigung bei Einstellung der steuerpflichtigen Tätigkeit
Vorsteuerberichtigung bei Einstellung der steuerpflichtigen Tätigkeit bei einem ehemals gemischt genutzten Gebäude Die in einer ordnungsgemäßen Rechnung ausgewiesene Vorsteuer ist nur abziehbar, wenn die Eingangsleistung für umsatzsteuerpflichtige Umsätze verwendet wird. Die Vorsteuerabzugsberechtigung richtet sich nach der Verwendungsabsicht im Zeitpunkt der Eingangsleistung. Entspricht die spätere tatsächliche Verwendung nicht der ursprünglichen Verwendungsabsicht und ergibt sich hierdurch ein geringerer oder höherer Vorsteuerabzug, muss e…
Bild: Schutz des Mieters einer WerkswohnungBild: Schutz des Mieters einer Werkswohnung
Schutz des Mieters einer Werkswohnung
Eine gewerbliche Zwischenvermietung nebst dem damit verbundenen sozialen Kündigungsschutz ist auch dann gegeben, wenn der Hauptmieter mit der Weitervermietung der Wohnung keinen Gewinn erzielen will, sondern diese als Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern als Werkswohnung zur Verfügung stellt. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden. In dem entschiedenen Fall hatte ein Vermieter an ein Unternehmen eine Wohnung vermietet. Das Unternehmen vermietete diese an einen Mitarbeiter als Werkswohnung weiter. Dabei wurden Mietpreis und Betriebskosten ohne…

Das könnte Sie auch interessieren:

Bild: Gestaltungsmodell - Vermietung Pkw durch Arbeitnehmer an ArbeitgeberBild: Gestaltungsmodell - Vermietung Pkw durch Arbeitnehmer an Arbeitgeber
Gestaltungsmodell - Vermietung Pkw durch Arbeitnehmer an Arbeitgeber
Stuttgart, 08. April 2008 - Ein Steuerpflichtiger erwarb für rund 13.000 € zzgl. Umsatzsteuer einen Pkw. Diesen vermietete er an seinen Arbeitgeber für ein monatliches Entgelt von 190 € zzgl. Umsatzsteuer und nutzte ihn anschließend für dienstliche und private Fahrten. Die im schriftlich abgeschlossenen Mietvertrag getroffenen Vereinbarungen wurden in …
Neues BGH-Urteil im Bereich Kraftfahrzeugschaden
Neues BGH-Urteil im Bereich Kraftfahrzeugschaden
Im Bereich der Kraftfahrzeugschadenhaftung hat sich der Bundesgerichtshof zum Thema des Schadenersatzes im Hinblick auf die Erstattung der Umsatzsteuer der Reparaturkosten geäußert. Ein Geschädigter ließ ein Fahrzeug nach einem Verkehrsunfall nicht reparieren, sondern veräußerte das beschädigte Fahrzeug und erwarb von privat ein Ersatzfahrzeug. Der Wiederbeschaffungswert …
Bild: Unverhoffte Umsatzsteuererstattung für HausbesitzerBild: Unverhoffte Umsatzsteuererstattung für Hausbesitzer
Unverhoffte Umsatzsteuererstattung für Hausbesitzer
Mannheim, 10. September 2009. Einige Hausbesitzer können mit der Erstattung von einigen Hundert Euro an zu viel bezahlter Umsatzsteuer rechnen - Voraussetzung: Sie haben in der Zeit seit Juli 2000 einen Trinkwasseranschluss neu installieren oder reparieren lassen und ihnen ist dafür der volle Mehrwertsteuersatz von 16 bzw. 19 Prozent in Rechnung gestellt …
Bild: Achtung bei Vorsteuerberichtigung wegen unberechtigt ausgewiesener UmsatzsteuerBild: Achtung bei Vorsteuerberichtigung wegen unberechtigt ausgewiesener Umsatzsteuer
Achtung bei Vorsteuerberichtigung wegen unberechtigt ausgewiesener Umsatzsteuer
Stuttgart, 07. Oktober 2008 - Zeitpunkt der Vorsteuerberichtigung bei Rechnungsberichtigung wegen unberechtigt ausgewiesener Umsatzsteuer bedeutsam. Wird in einer Rechnung Umsatzsteuer unberechtigt ausgewiesen, schuldet der Rechnungsaussteller diese Umsatzsteuer. Der Rechnungsempfänger kann diese Vorsteuer jedoch nicht abziehen. Falls der Empfänger doch …
Kostenintensive Änderung bei der Umsatzsteuer-Dauerfristverlängerung
Kostenintensive Änderung bei der Umsatzsteuer-Dauerfristverlängerung
(Zürich/Rothenburg ob der Tauber, den 26.04.2010) Jahrzehnte herrschte Ruhe bei der Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung, die vor allem eines bewirken sollte: den Unternehmen einen Monat länger Zeit für die Bewältigung der mit der Umsatzsteuervoranmeldung verbundenen Verwaltungsaufgaben einzuräumen. Nun wurde ein Urteil des Bundesfinanzhofes (BFH) aus dem …
Bild: BFH: Bauträger können zu Unrecht erhobene Umsatzsteuer zurückfordernBild: BFH: Bauträger können zu Unrecht erhobene Umsatzsteuer zurückfordern
BFH: Bauträger können zu Unrecht erhobene Umsatzsteuer zurückfordern
Viele Bauträger können von einer aktuellen Entscheidung des Bundesfinanzhofs vom 27. September 2018 profitieren und zu Unrecht gezahlte Umsatzsteuer zurückfordern (Az.: V R 49/17). Der Bundesfinanzhof hat in einem seit Jahren andauernden Rechtsstreit mit seinem aktuellen Urteil für Klarheit gesorgt und eine Entscheidung getroffen, die für viele Bauträger …
Bild: Nach Tod des Versicherten gezahlte Unfallrente ist zurückzuerstattenBild: Nach Tod des Versicherten gezahlte Unfallrente ist zurückzuerstatten
Nach Tod des Versicherten gezahlte Unfallrente ist zurückzuerstatten
Das Hessische Landessozialgericht Darmstadt hat am 25.08.2020 zum Aktenzeichen L 3 U 73/19 entschieden, dass die Erstattung von Rentenleistungen aus der Unfallversicherung, die über den Tod des Versicherten hinaus gezahlt wurden, vom Versicherungsträger vorrangig gegen das kontoführende Geldinstitut im Wege des Rücküberweisungsanspruchs geltend zu machen …
Bild: Umsatzsteuer rechtswidrig festgelegt - Anspruch auf ErstattungszinsenBild: Umsatzsteuer rechtswidrig festgelegt - Anspruch auf Erstattungszinsen
Umsatzsteuer rechtswidrig festgelegt - Anspruch auf Erstattungszinsen
Wird eine von Anfang an rechtswidrige Umsatzsteuerfestsetzung zu Gunsten des Steuerpflichtigen geändert, sind neben dem Erstattungsbetrag auch Erstattungszinsen festzusetzen. Setzt das Finanzamt die Umsatzsteuer rechtswidrig fest, so dass es zu einer Steuererstattung kommt, hat der Steuerpflichtige auch einen Anspruch auf eine Verzinsung des Erstattungsbetrags. …
Bild: Umsatzsteuerfestsetzung in BauträgerfällenBild: Umsatzsteuerfestsetzung in Bauträgerfällen
Umsatzsteuerfestsetzung in Bauträgerfällen
Für Bauunternehmen gibt es durch ein neues Urteil und die Reaktion der Finanzverwaltung nun Rechtssicherheit bei der rückwirkenden Änderung der Umsatzsteuerfestsetzung für Leistungen an Bauträger. „Vor einigen Jahren entschied der Bundesfinanzhof, dass ein Bauträger in der Regel nicht Steuerschuldner für bezogene Bauleistungen ist“, sagt Marcel Radke, …
Bild: Strafzumessung bei Hinterziehung von Umsatzsteuer - BGH, Beschl. v. 21.08.2014 – 1 StR 209/14Bild: Strafzumessung bei Hinterziehung von Umsatzsteuer - BGH, Beschl. v. 21.08.2014 – 1 StR 209/14
Strafzumessung bei Hinterziehung von Umsatzsteuer - BGH, Beschl. v. 21.08.2014 – 1 StR 209/14
Das Landgericht hatte den Angeklagten u. a. wegen Hinterziehung von Umsatzsteuer zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 7 Jahren verurteilt. Mit seiner Revision rügt der Angeklagte erfolgreich, dass das Landgericht bei der Strafzumessung hinsichtlich der Hinterziehung von Umsatzsteuer bei der Berechnung des Steuerschadens in Gutschriften ausgewiesene Beträge …
Sie lesen gerade: Erstattung der zu Unrecht abgeführten Umsatzsteuer in Bauträgerfällen