(openPR) 22. Oktober 2003 – 791 - Zu den Regierungsbeschluessen zur Rentenreform vom Wochenende, wonach die Rentnerinnen und Rentner zukuenftig den vollen Beitrag zur Pflegeversicherung entrichten sollen, erklaert die stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion Gudrun Schaich-Walch:
Rentnerinnen und Rentner, die Leistungen der bedarfsorientierten Grundsicherung erhalten, weil ihre Alterseinkuenfte nicht ausreichen, um ihnen einen ausreichenden Lebensstandard zu garantieren, werden durch die volle Uebernahme der Pflegeversicherungsbeitraege nicht belastet.
Sinkt die Nettorente durch die zusaetzlichen Pflegeversicherungsbeitraege ab, so muessen entsprechend die Traeger der Grundsicherung diesen zusaetzlichen Differenzbetrag uebernehmen. Das verfuegbare Einkommen der Empfaengerinnen und Empfaenger von Leistungen der Grundsicherung bleibt somit erhalten.
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