(openPR) Köln, 20. September 2007 – Beginn der Rentenreform in Rumänien am 17. September 2007: OVB will bis zu 100.000 Neuverträge abschließen
Am 17. September fiel der Startschuss für die Umsetzung der Rentenreform in Rumänien. Die Registrierungsphase läuft bis zum 17. Januar 2008. In dieser Phase müssen sich alle rumänischen Arbeitnehmer für einen privat verwalteten Pensionsfonds entscheiden, wodurch sie einen zusätzlichen Baustein zur privaten Altersversorgung bilden. Die OVB, seit 2002 in Rumänien präsent, will an diesem zu erwartenden Boom mit bis zu 100.000 Neuverträgen teilhaben. Alle für die OVB tätigen Finanzberater wurden im Zusammenhang mit der Reform auf ihre Aufgaben vorbereitet, ausgebildet und staatlich zertifiziert.
Der europaweit vertretene Finanzvertrieb hat sein rumänisches Vertriebsnetz in mehreren Jahren systematisch aufgebaut und sieht nun gute Chancen von der Rentenreform zu profitieren. Das rumänische Vermittlungsgeschäft dürfte damit die gute Umsatz- und Ergebnisentwicklung der OVB Holding, die ihren deutlich positiven Trend auch im dritten Quartal ungeschmälert fortgesetzt hat, bereits im laufenden Geschäftsjahr stärken.
Die Reformen in den Ländern Mittel- und Osteuropas (MOE) folgen dem von der Weltbank favorisierten Modell der beitragsorientierten individuellen Altersversorgungspläne in der zweiten Säule. Die zweite Säule ist in der Regel ein kapitalgedecktes System, bei dem bis zum Beginn des Rentenalters monatlich Beiträge eingezahlt werden. Diese sind dann die Basis für eine spätere monatliche Rente. Privatwirtschaftlich organisierte Pensionsfonds sind dabei das wichtigste Instrument. Die Vermittlung solcher privat verwalteten Rentenfonds erfolgt über Finanzdienstleister wie die OVB.
In Rumänien unterteilt sich das reformierte Rentensystem in die drei Säulen Staatliche Rente, Private Rente (obligatorisch) und Private Altersvorsorge (freiwillig). In Bezug auf die zweite Säule bedeutet dies, dass ein Teil der Sozialabgaben in einen privat verwalteten Rentenfonds geht. Das Modell sieht vor, dass jeder Angestellte im ersten Jahr zwei Prozent seines Bruttogehaltes in die zweite Säule investieren muss. Weitere acht Jahre soll es eine Erhöhung um jeweils 0,5 Prozent (gesamt sechs Prozent) geben.
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