openPR Recherche & Suche
Presseinformation

INSOLGROUP: „Grundsatz der Unabhängigkeit wird außer Kraft gesetzt“

Bild: INSOLGROUP: „Grundsatz der Unabhängigkeit wird außer Kraft gesetzt“
Hans-Wilhelm Goetsch (Foto: Andreas Anhalt/JUVE Verlag)
Hans-Wilhelm Goetsch (Foto: Andreas Anhalt/JUVE Verlag)

(openPR) München/Wiesbaden, 13. September 2010 - Geht es nach einem Entwurf des Bundesjustizministeriums, dürfen Großgläubiger den Insolvenzverwalter zukünftig selbst bestimmen. Nach Einschätzung von Brancheninsidern rüttelt dieser Änderungsvorschlag an den Grundfesten der deutschen Insolvenzordnung. Vor allem ungesicherte Gläubiger mit geringeren Forderungen würden dadurch massiv benachteiligt.



Laut einem aktuellen Diskussionsentwurf des Bundesministeriums der Justiz sollen in Zukunft faktisch nicht mehr der Richter, sondern die Gläubiger mit einer so genannten „Summenmehrheit“ über die Person des Insolvenzverwalters entscheiden können. Gemeint sind damit die Gläubiger mit den höchsten Forderungen und besten Sicherheiten. Der Richter, bislang unabhängig zuständig für die Auswahl und Bestellung des Insolvenzverwalters, könnte nur dann von solch einem Gläubigervotum abweichen, wenn die vorgeschlagene Person ungeeignet ist. Dieses müsste durch den Richter schriftlich begründet werden. Der Paragraph 56 der Insolvenzordnung soll dementsprechend geändert werden.


Dieses Ansinnen stößt in Fachkreisen auf heftige Kritik. „Wenige institutionelle, meist umfangreich gesicherte Gläubiger würden dadurch in die Lage versetzt, ausschließlich ihnen „genehme“ Insolvenzverwalter zu installieren“, schreibt die INSOLGROUP Netzwerk Insolvenzverwaltung, eine bundesweite Vereinigung von unabhängigen Insolvenzverwaltern, in einem Thesenpapier zum Entwurf. Die Interessen von weitgehend oder vollständig ungesicherten Gläubigern ohne Summenmehrheit, die aber die höhere Gläubigeranzahl darstellen (die so genannte „Kopfmehrmehrheit“), könnten dabei unberücksichtigt bleiben.


Besonders zu hinterfragen sei, dass laut Diskussionsentwurf zur Änderung des Paragraphen 56 das bisherige Verständnis der Unabhängigkeit des Insolvenzverwalters beseitigt werden soll: Wer bereits vor der Insolvenz beratend tätig war, soll nach Antragstellung auf Gläubigervorschlag auch als vorläufiger Insolvenzverwalter eingesetzt werden können. Die Unabhängigkeit des Insolvenzverwalters gegenüber allen Verfahrensbeteiligten könne so nicht länger gewährleistet werden. In diesem Punkt breche die Gesetzesinitiative mit einem jahrzehntelang praktizierten Erfolgsmodell. Auch Regelungen des Verbandes der Insolvenzverwalter Deutschlands (VID) sowie der Uhlenbruck-Kommission werden damit nicht berücksichtigt. Letztere benennt eine Vorberatung in einer Zeit von vier Jahren vor Stellung des Insolvenzantrages ausdrücklich als Ausschlussgrund für die Auswahl des Insolvenzverwalters.


„Was wir hier vorliegen haben, stellt einen Frontalangriff auf die Unabhängigkeit des Insolvenzverwalters und die Entscheidungskompetenz des Insolvenzrichters dar“, sagt Hans-Wilhelm Goetsch von der INSOLGROUP. Der Wiesbadener Rechtsanwalt und Fachanwalt für Insolvenzrecht hat maßgeblich an der Entstehung des Thesenpapiers gegen die Gesetzesänderung mitgewirkt. Goetsch erinnert daran, dass der Gesetzgeber bereits in den Jahren 2000/2001 überzeugend darlegte, weshalb man für die Wahl eines Insolvenzverwalters durch die Gläubiger ergänzend zu der Summenmehrheit des Paragraphen 76 Abs. 2 InsO auch eine Kopfmehrheit der abstimmenden Gläubiger als Erfordernis installiert hat. Goetsch: „Durch die zusätzliche Kopfmehrheit ist man einem Missbrauch des Gläubigerwahlrechts durch einseitige Interessen von Großgläubigern entgegen getreten. Die Unabhängigkeit des Insolvenzverwalters wurde gestärkt, da dieser nicht mehr fürchten musste, wegen Maßnahmen, die für die Großgläubiger unangenehm waren, einfach abgewählt zu werden. Die jetzigen Überlegungen gehen genau in die entgegengesetzte Richtung.“


Davon profitieren in erster Linie Großgläubiger. Denn welcher Verwalter könnte sich schon ohne Konsequenzen für seine eigene berufliche Zukunft gegen die Interessen eines gegebenenfalls auch nur regional dominierenden Großgläubigers stellen? Dem eigentlichen Ziel des Gesetzgebers, so Goetsch, die Insolvenzordnung sanierungsfreundlicher zu gestalten, komme dieser Vorschlag keinen Schritt näher. Stattdessen werde der Grundsatz der Unabhängigkeit sowohl für den Insolvenzrichter als auch besonders für den Insolvenzverwalter außer Kraft gesetzt. Eine durch den Entwurf angestrebte Stärkung des „Sanierungsstandortes Deutschland“ sei hierdurch in keiner Weise erkennbar.

Diese Pressemeldung wurde auf openPR veröffentlicht.

Verantwortlich für diese Pressemeldung:

News-ID: 465436
 2073

Kostenlose Online PR für alle

Jetzt Ihren Pressetext mit einem Klick auf openPR veröffentlichen

Jetzt gratis starten

Pressebericht „INSOLGROUP: „Grundsatz der Unabhängigkeit wird außer Kraft gesetzt““ bearbeiten oder mit dem "Super-PR-Sparpaket" stark hervorheben, zielgerichtet an Journalisten & Top50 Online-Portale verbreiten:

PM löschen PM ändern
Disclaimer: Für den obigen Pressetext inkl. etwaiger Bilder/ Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen. Wenn Sie die obigen Informationen redaktionell nutzen möchten, so wenden Sie sich bitte an den obigen Pressekontakt. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um ein Belegexemplar oder Quellenennung der URL.

Pressemitteilungen KOSTENLOS veröffentlichen und verbreiten mit openPR

Stellen Sie Ihre Medienmitteilung jetzt hier ein!

Jetzt gratis starten

Weitere Mitteilungen von INSOLGROUP Netzwerk Insolvenzverwaltung

INSOLGROUP regt Umwandlungsgesetz an
INSOLGROUP regt Umwandlungsgesetz an
Die Übertragung von Unternehmen auf neue Träger ist in der Insolvenzpraxis mit Schwierigkeiten behaftet. Dabei könnten bessere Umwandlungsmöglichkeiten die Sanierungschancen erhöhen. München/Wiesbaden, 5. Mai 2010 – Aller Voraussicht nach bleibt die Zahl der Unternehmensinsolvenzen auch in diesem Jahr auf hohem Niveau. Das wirft nicht nur bei Experten die Frage auf, ob die deutsche Insolvenzordnung ausreichend moderne Instrumente für eine Deeskalation der Lage bietet. „Durch Justierung einiger Stellschrauben könnte ein im internationalen Ver…

Das könnte Sie auch interessieren:

INSOLGROUP - Bundesweite Allianz von Insolvenzverwaltern gegründet
INSOLGROUP - Bundesweite Allianz von Insolvenzverwaltern gegründet
Lokal verankert, aber überregional präsent: Mit diesem Rezept positionieren sich fünf unabhängige Insolvenzverwalter im Wettbewerb der Kanzleien. INSOLGROUP Netzwerk Insolvenzverwaltung ist der erste Verbund seiner Art in Deutschland. München, Juni 2008 – INSOLGROUP Netzwerk Insolvenzverwaltung: Unter diesem Namen haben sich fünf unabhängige Insolvenzverwalter …
Bild: Unterhaltsrecht 2008: Die neue EigenverantwortungBild: Unterhaltsrecht 2008: Die neue Eigenverantwortung
Unterhaltsrecht 2008: Die neue Eigenverantwortung
… nachehelichen Solidarität in einer nach heutigen Wertvorstellungen akzeptablen und den Interessen der Eheleute gerecht werdenden Weise ausgestaltet werden. In den Vordergrund rückt der Grundsatz, dass durch den Unterhalt (nur noch) ein notwendiger Ausgleich für ehebedingte Nachteile erfolgen soll. Ein Unterhaltsanspruch soll in Bezug auf die Obliegenheit …
Bild: Bundestag hebt Internetzensur auf. SPD beim Thema Bürgerrechte orientierungslosBild: Bundestag hebt Internetzensur auf. SPD beim Thema Bürgerrechte orientierungslos
Bundestag hebt Internetzensur auf. SPD beim Thema Bürgerrechte orientierungslos
… bereits gegen Internetsperren ausgesprochen, da diese technisch leicht zu umgehen sind. Wir sind stets, etwa im Falle von Kinderpornographie im Internet, für den Grundsatz «Löschen statt Sperren» eingetreten. Diesen Grundsatz haben wir nun in Gesetzesform gegossen“, so der FDP-Bundestagsabgeordnete Dr. Lutz Knopek. Jedoch gebe es immer wieder politisch …
Bild: RWI Real Wert Invest: Kriminelle Machenschaften?Bild: RWI Real Wert Invest: Kriminelle Machenschaften?
RWI Real Wert Invest: Kriminelle Machenschaften?
… Verfahren bietet geschädigten Anlegern die Möglichkeit, sich an den gesicherten Vermögenswerten schadlos zu halten. Anders jedoch als etwa bei einem Insolvenzverfahren gilt hier der Grundsatz „wer zuerst kommt mahlt zuerst“ und nicht der Grundsatz der Gleichbehandlung aller Geschädigten. Deshalb sollten Anleger versuchen, zu den ersten zu gehören, die …
EU von Nizza-Fesseln befreien
EU von Nizza-Fesseln befreien
… den vom Präsidenten der Europäischen Zentralbank, Trichet, in einem Brief an die irische Präsidentschaft geäußerten Wunsch nach einer stärkeren Verankerung von Preisstabilität und Unabhängigkeit der EZB in der EU-Verfassung aufzugreifen und das Anliegen zu unterstützten. Preisstabilität und Unabhängigkeit der EZB sind zwei Seiten einer Medaille und von …
Global warning is big business – Die Zeitschrift Civis über falsche Propheten und Profiteure der Umweltszene
Global warning is big business – Die Zeitschrift Civis über falsche Propheten und Profiteure der Umweltszene
… von Abgeordneten mit Unternehmen oder Verbänden, für die sie keine erkennbare Gegenleistung erbringen: „Fast noch anrüchiger ist es, wenn ein Abgeordneter ganz offen seine Unabhängigkeit an einen potenten Geldgeber verkauft – etwa als Leiter des Lobbybüros eines Unternehmens oder als Hauptgeschäftsführer eines Lobbyverbandes – und damit in zynischer …
Bild: ESSENER BÜRGER BÜNDNIS (EBB) unterstützt Peter Renzels Vorschlag nach Arbeitspflicht für SozialhilfeempfängerBild: ESSENER BÜRGER BÜNDNIS (EBB) unterstützt Peter Renzels Vorschlag nach Arbeitspflicht für Sozialhilfeempfänger
ESSENER BÜRGER BÜNDNIS (EBB) unterstützt Peter Renzels Vorschlag nach Arbeitspflicht für Sozialhilfeempfänger
… diese in der Regel immer nur als „Hilfe zur Selbsthilfe“ gedacht war. Ziel der Sozialhilfe sei es stets gewesen, den bedürftigen Menschen wieder in die wirtschaftliche Unabhängigkeit zu verhelfen. Diesen Kernansatz dürfe man auf keinen Fall aus den Augen verlieren. Schließlich sei er heute aktueller denn je. Jochen Backes bringt noch einen weiteren …
Bild: ÖDP NRW: Kraft-Wechsel mehr als anrüchig!Bild: ÖDP NRW: Kraft-Wechsel mehr als anrüchig!
ÖDP NRW: Kraft-Wechsel mehr als anrüchig!
… und öffentlichem Amt, auch über die Amtszeit hinaus, zu erwarten. Der rasche Wechsel von politischen Ämtern in hochbezahlte Industriejobs ist mit der Unabhängigkeit der Politik unvereinbar. Durch derartige Wechsel sind Politiker Einflüssen der Interessen der Großkonzerne ausgesetzt. Die ÖDP fordert seit langem, eine ausreichende Karenzzeit zwischen …
Definition "Honorarberatung" veröffentlicht
Definition "Honorarberatung" veröffentlicht
… Veröffentlichtung. Die Definition lautet: Mit Honorarberatung wird die Beratung in Finanz- und Vermögensfragen bezeichnet, die folgende Merkmale ausweist: 1) Der Grundsatz der Unabhängigkeit des Beraters (gemäß den Grundsätzen ordnungsmäßigen Finanzberatung) wird in der Weise erfüllt, dass die Leistungserstellung nicht durch Eigeninteressen oder Interessen …
INSOLGROUP regt Umwandlungsgesetz an
INSOLGROUP regt Umwandlungsgesetz an
… Vergleich gutes System noch einmal deutlich effizienter werden“, so die Einschätzung von Dr. Jürgen Blersch, Gründungsmitglied und turnusmäßiger Sprecher der INSOLGROUP, eines bundesweit agierenden Verbandes selbstständiger Insolvenzverwalter. Im Hinblick auf zahlreiche mittelständische „Folgeinsolvenzen“, die nach aktuellen Einschätzungen noch im Laufe …
Sie lesen gerade: INSOLGROUP: „Grundsatz der Unabhängigkeit wird außer Kraft gesetzt“