WEG Anfechtungsklage und die Parteibezeichnung
(openPR) Der BGH hält weiterhin an seiner Rechtssprechung fest, dass die genaue Parteibezeichnung bei einer Wohnungseigentümergemeinschaft erst in der letzten mündlichen Verhandlung erfolgen muss. Dies soll insbesondere den anfechtenden Wohnungseigentümern helfen, die sich vor dem Amtsgericht nicht anwaltlich vertreten lassen. Dies hat der BGH erst kürzlich noch einmal in seinem Urteil vom 05.03.2010 – V ZR 62/09 – festgestellt.
Diese Pressemeldung wurde auf openPR veröffentlicht.
Verantwortlich für diese Pressemeldung:Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler – Seitz
Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Tanja Stier
Rechtsanwältin
Wolfratshauser Straße 80
81379 München
Tel.: 089 / 72 30 87 65
Fax: 089 / 55 03 80 8
Internet: www.rechtsanwalt-thieler.de
Über das Unternehmen
Die Kanzlei ist seit Jahrzehnten im Schwerpunkt im Mietrecht tätig.
In den Standorten München, Augsburg, Weilheim und Passau finden Mandanten kompetente Beratung in den verschiedenen Rechtsgebieten.
Die Autorin ist Rechtsanwältin und hat in langjähriger Tätigkeit zahlreiche Mandanten im Mietrecht vertreten.
Kostenlose Online PR für alle
Jetzt Ihren Pressetext mit einem Klick auf openPR veröffentlichen
Jetzt gratis startenPressebericht „WEG Anfechtungsklage und die Parteibezeichnung“ bearbeiten oder mit dem "Super-PR-Sparpaket" stark hervorheben, zielgerichtet an Journalisten & Top50 Online-Portale verbreiten:
Disclaimer: Für den obigen Pressetext inkl. etwaiger Bilder/ Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen. Wenn Sie die obigen Informationen redaktionell nutzen möchten, so wenden Sie sich bitte an den obigen Pressekontakt. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um ein Belegexemplar oder Quellenennung der URL.