(openPR) Mit Gegenanträgen in der VW-Hauptversammlung sprach sich Professor Strenger gegen eine Entlastung der Organe aus. Auch sei kein angemessener Verzicht auf Boni vor dem Hintergrund von 4,1 Mrd. Euro Verlust erkennbar.
(Corporate Case Study, Prof. Christian Strenger)
Der Aufsichtsrat von VW entspreche nicht dem Deutschen Corporate Governance Kodex, so ein Ergebnis der Rechtsmeinung. Aufgrund des Verdachts gravierender Gesetzesverstöße im Rahmen der Dieselaffäre habe dem Vorstand die Entlastung nicht erteilt werden dürfen. Der Aufsichtsrat sei zumindest seiner Pflicht zur Überwachung des Vorstands nicht ausreichend nachgekommen und habe das Fehlen eines ausreichenden Compliance-Systems nicht festgestellt. Die Entlastungsbeschlüsse seien daher rechtswidrig und eine Anfechtungsklage wäre, auch vor dem Hintergrund der Macrotron Entscheidung des BGH, erfolgversprechend gewesen.
(Legal Case Study, Rechtsanwalt Michael Falter, Managing Partner DWF)
Zitierweise: Falter, Strenger; Legal & Corporate Case Study VW August 2016;
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