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Zusatzbeiträge der gesetzlichen Krankenkassen nun im Inkasso

(openPR) Köln, 25.08.2010 - Derzeit erheben 16 gesetzliche Krankenkassen von Ihren Mitgliedern einen Zusatzbeitrag von monatlich acht bis zu 37,50 Euro. Die Kassen haben sich in der Vergangenheit darauf beschränkt, ihre Mitglieder anzuschreiben und die Zahlung direkt erbeten. Denn anders als bei den sonstigen Sozialabgaben muss jeder Versicherte den Zusatzbeitrag direkt an seine Kasse überweisen. Rund eine Million Versicherte haben bislang ihre Zahlung verweigert – und der Aufwand, diese Masse von Kleinforderungen zu verfolgen, stellt viele Kassen vor einen nahezu unüberwindbaren Verwaltungsaufwand.



Denn die monatlich anfallenden acht Euro sind isoliert betrachtet ein Kleinbetrag, weswegen sich viele Kassen scheuen, das dahinterliegende Einziehungsverfahren umzusetzen. Sie befürchten, dass die internen Kosten der Forderungseinziehung den Zusatzbeitrag zu mindestens einem Drittel wieder aufzehren. Andererseits besteht die gesetzliche Verpflichtung zur Einziehung der Zusatzbeiträge und die kleinen Forderungen summieren sich. So führte diese Untätigkeit einige Kassen bereits in die drohende Zahlungsunfähigkeit.

Die Kleinbeträge des Zusatzbeitrages rufen nun spezialisierte Inkassounternehmen auf den Plan, die bei der Bearbeitung von Volumenverfahren auf große Erfahrung zurückgreifen können. Denn ähnliche Forderungshöhen sind seit langen Jahren aus dem Telekommunikationssektor bekannt, in dem die Forderungen oft noch darunter liegen „Für uns ist es aufgrund des hohen Technisierungsgrades kein Problem, dieses Masseninkasso anzugehen“; erläutert Peter Nölle, Vertriebsleiter der DTMI-Deutsche Telemedien Inkasso GmbH aus Köln, die Motivation des Unternehmens, auf diesem neuen Spezialgebiet tätig zu werden. „Den Kassen ist sogar eine gesetzliche Möglichkeit an die Hand gegeben worden, gewisse Aufgaben an externe Dienstleister zu vergeben, wenn dies wirtschaftlicher als die eigene Bearbeitung ist,“ weiss Nölle aufgrund seines langjährigen beruflichen Hintergrundes im Versicherungswesen.

Einige Kassen haben bereits externe Inkassounternehmen beauftragt, andere bereiten sich darauf vor, wie unlängst das ARD-Magazin „Fakt“ berichtete. Laut „Fakt“ befürchtete der Essener Gesundheitsökonom Jürgen Wasem, dass der bürokratische Aufwand für die Krankenkassen in keinem Verhältnis zum Nutzen des Zusatzbeitrages stehe.

Was bleibt ist das Dilemma der gesetzlichen Vorgabe, die Zusatzbeiträge einzuziehen und die eigene Erkenntnis, dass der Verwaltungsaufwand hierfür den Zusatzbeitrag wieder aufzehrt. Aus der gesetzlichen Einziehungspflicht folgern Juristen, dass die Kassen auch berechtigt sind, nicht gezahlte Zusatzgebühren per Mahnung einzufordern. Darauf hat die Juristin der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt, Simone Meisel, gegenüber dem MDR hingewiesen. Bei Zahlungsverzug seien Mahngebühren möglich, auch ein Mahnverfahren könne eingeleitet werden. Meisel machte deutlich, dass jedes direkte Kassenmitglied den Zusatzbeitrag zahlen müsse. Nach den Plänen von Gesundheitsminister Rösler müssen säumige Zahler zudem einen Strafzuschlag von 30 Euro befürchten.

Es lohnt sich für die Kassen, den Weg zum Zusatzbeitrag über Inkassounternehmen zu prüfen, die über Erfahrungen mit Kleinstforderungen verfügen. „Denn die spezialisierten Unternehmen können aufgrund der langjährigen Erfahrungen Kostenmodelle und Umsetzungen anbieten, die den gefürchteten hohen Verwaltungsaufwand der Kassen minimieren“, so Rechtsanwalt Christoph Unger, Leiter Forderungsmanagement der DTMI. „Unsere Abläufe sorgen auch bei einer Hauptforderung von wenigen Euro dafür, dass sich der Auftrag auch für den Klienten noch bezahlt macht.“ Ein wesentlicher Vorteil zudem: In der Regel werden die Kosten des Inkassobüros von dem säumigen Zahler getragen, daher kommt der eingezogene Zusatzbeitrag zu 100 Prozent bei den Kassen an.

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