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Sinn oder Unsinn der Berufsunfähigkeitsversicherung mit Geld-zurück-Option

Bild: Sinn oder Unsinn der Berufsunfähigkeitsversicherung mit Geld-zurück-Option
Bildquelle: © olly / fotolia.com
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(openPR) Die Berufsunfähigkeitsversicherung gilt inzwischen, hinter der Krankenversicherung und der Haftpflichtversicherung, als wichtigste Absicherung. Besonders interessant klingen solche Berufsunfähigkeitsversicherungen, bei denen am Laufzeitende Teile des Geldes zurückerstattet werden, wenn man nicht berufsunfähig geworden ist. Die Berufsunfähigkeitsversicherung mit Geld-zurück-Option hat aber nicht nur Vor- sondern auch Nachteile.



Die Versicherer müssen langfristig kalkulieren und jederzeit in der Lage sein, ihre Leistungsversprechen halten zu können. Im Fall der Berufsunfähigkeitsversicherung wird daher mit einem höheren Bruttobeitrag und einem geringeren Nettobeitrag kalkuliert. Der Nettobeitrag stellt - vereinfacht ausgedrückt - das tatsächliche Risiko des Versicherers dar, um sein Leistungsversprechen decken zu können. Die Differenz zum Bruttobeitrag ist also eine Art Risikopuffer des Versicherers.

Diese Differenz kann unterschiedlich verwendet werden. Wenn der Kunde sich für die Form der Bonusrente entscheidet, muss er den höheren Bruttobeitrag zahlen. Wenn der Versicherte dann berufsunfähig wird, erhält er zusätzlich zur garantierten Rente noch eine zusätzliche Bonusrente ausgezahlt.

Eine zweite Variante ist die Beitragsverrechnung. Hier zahlt man als Kunde immer den geringeren Nettobeitrag für seinen Versicherungsschutz. Bei schwankenden Überschüssen kann der Nettobeitrag steigen oder auch fallen. Diese Variante wird sehr häufig gewählt, da der Monatsbeitrag für den Berufsunfähigkeitsschutz dadurch am geringsten ausfällt.

Die dritte Alternative ist die Ansammlung der Überschüsse. Diese Tarifart wird häufig auch als Berufsunfähigkeitsversicherung mit Geld-zurück-Option bezeichnet.
Hier zahlt man als Versicherter den höheren Bruttobeitrag und die Differenz zum Nettobeitrag wird durch die Versicherungsgesellschaft verzinslich angelegt. Häufig auch in Form von Investmentfonds. In dieser Variante erhält man am Laufzeitende einen Teil seiner Beiträge zurückerstattet, wenn man nicht berufsunfähig geworden ist.
Im Optimalfall kann dies bei sehr guter Fondsentwicklung sogar ein höherer Beitrag sein, als man insgesamt für seinen Berufsunfähigkeitsschutz über die gesamte Vertragslaufzeit eingezahlt hat. Diese Investment-Berufsunfähigkeitsversicherung erfreut sich immer größerer Beliebtheit. Neben dem Vorteil einer gewissen Rückzahlung der Beiträge am Laufzeitende bieten gute Tarife auch weitere Optionen: So kann im Fall von zwischenzeitlichen finanziellen Schwierigkeiten das vorhandene Fondsguthaben auch genutzt werden, um davon die Beiträge zu zahlen.

Eine weitere gängige Variante: Wenn man berufsunfähig wird, kann das angesparte Fondsguthaben in einer Summe ausgezahlt werden oder alternativ die monatliche Berufsunfähigkeitsrente aufgestockt werden. Dies gibt im Ernstfall eine zusätzliche finanzielle Sicherheit.

Auf der anderen Seite hat die Berufsunfähigkeitsversicherung mit Beitragsrückgewähr natürlich auch gewisse Nachteile: So muss man zuallererst finanziell überhaupt in der Lage sein, den höheren Bruttobeitrag zahlen zu können. Eine Trennung von Versicherungsschutz und Kapitalanlage kann auch dann sinnvoll sein, wenn man einen Versicherer auswählt, der zwar einen guten Berufsunfähigkeitsschutz bietet, aber im Bereich der Altersvorsorge nur unterdurchschnittlich ist. Hier könnte also eine gewisse Flexibilität verloren gehen. Umso wichtiger ist es, bei der Auswahl eines Kombi-Produktes wie einer Investment-Berufsunfähigkeitsversicherung unabhängige Beratung einzuholen, damit ein Tarif gewählt wird, der in beiden Bereichen sehr gute Konditionen bietet.

Weitere Informationen zum Thema Berufsunfähigkeitsversicherung sind auf der Internetseite http://www.BU-Kompass.de zu finden.

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