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Berufsunfähigkeitsversicherung – Rentenhöhe entscheidend

(openPR) 27.01.2015. Manch einer, der die wichtige Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen möchte, hat sich noch keine Gedanken darüber gemacht, wie die Rentenhöhe im Fall der Fälle sein sollte. Schließlich muss die Berufsunfähigkeitsrente ein gewisses Auskommen ermöglichen. Denn die Kosten für Miete, Pkw und Sonstiges läuft ja Monat für Monat weiter. Die Verbraucherorganisation GELD UND VERBRAUCHER e.V. (GVI) gibt Tipps zur Wahl der richtigen Rentenhöhe einer Berufsunfähigkeitsversicherung.

„Die Rentenhöhe bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung sollte nicht zu hoch, aber auch nicht zu niedrig sein. Ideal sind etwa zwei Drittel des jetzigen Nettolohns“, weist GVI-Vorstand Jürgen Buck hin. „Außerdem sollte der Vertrag eine Nachversicherungsgarantie und eine Beitragsdynamik enthalten, damit sich die Rentenhöhe bei steigendem Einkommen am tatsächlichen Bedarf anpasst“, erklärt Buck weiter. Dabei dürfen die vertraglichen Einschränkungen nicht außer Acht gelassen werden.

Ganz wichtig: Alle Maßnahmen, die in den Vertrag eingreifen, wie z.B. eine Anpassung der Rentenhöhe, sollten ohne eine erneute Gesundheitsprüfung möglich sein. Außerdem: „Egal was passiert, ein Vertrag zur Berufsunfähigkeitsversicherung sollte nicht ohne vorherige Überprüfung durch eine fachlich versierte Person gekündigt werden, da die oftmals günstigen Konditionen später oft nicht mehr zu erreichen sind oder Verträge nach Vorerkrankung nur noch mit Einschränkungen möglich sind“, warnt Jürgen Buck. Dennoch macht die Überprüfung einer Umstellung Sinn, da auch die Bedingungen der Berufsunfähigkeitsversicherung sich verbessert haben.

Weitere Informationen zur Berufsunfähigkeitsversicherung, spezielle BU-Themen und Videos finden Interessierte auf www.geldundverbraucher.de unter der Rubrik „Gratis“.

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