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Zuschüsse für die Personalentwicklung sichern

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(openPR) EU und Bund fördern die Personalentwicklung bis zum Jahr 2013 mit mehreren Millionen Euro, doch schon rund 15 Prozent der Mittel sind bereits verplant

Wie wichtig eine systematische Personalentwicklung ist, haben die Kommunen längst erkannt. Deshalb fehlt es den meisten Personalämtern auch nicht an Ideen für Projekte im Bereich Human Resources (HR), sondern an den finanziellen Möglichkeiten, diese auch tatsächlich umzusetzen.

An den Kosten muss die Personalentwicklung in den kommunalen Verwaltungen aber nicht scheitern: EU und Bund stellen Landkreisen, Städten und Gemeinden Fördermittel für die Mitarbeiterqualifizierung zur Verfügung. Das Förderprogramm läuft bis zum Jahr 2013 und ist mit mehreren Millionen Euro ausgestattet. Allerdings sind schon rund 15 % der Mittel verplant. Interessierte Kommunen sollten deshalb zügig einen Förderantrag einreichen. Gefördert werden strategische Projekte mit einer maximalen Laufzeit von bis zu drei Jahren. Für kleinere Einzelmaßnahmen stehen innerhalb dieses Förderprogrammes dagegen keine Fördermittel zur Verfügung.

Doch nicht nur Kommunen können von dieser Förderung profitieren. Auch Unternehmen sind berechtigt einen Förderantrag für Projekte zur Personalentwicklung zu stellen.

Mit welchem Fördersatz ein Personalentwicklungsprojekt gefördert wird, ist vom Projektcharakter abhängig. Ein Vorhaben dessen Inhalt ganz spezifisch auf Arbeitsabläufe einer einzelnen Kommune bzw. eines einzelnen Unternehmens zugeschnitten ist, kann maximal mit einem Fördersatz von 25 % gefördert werden. Für allgemeinere Maßnahmen beträgt der Fördersatz bis zu 60 Prozent.

Kommunen und Unternehmen sollten sich aber nicht nur auf die Antragstellung konzentrieren, sondern auch an die fördertechnische Abwicklung des Projektes denken. In der Projektplanungs- und Durchführungsphase ist bei dieser Förderung einiges zu beachten, um eine Kürzung von Fördermitteln oder gar eine Rückzahlung zu vermeiden.

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