(openPR) Zuschüsse aus dem Aktionsprogramm Kindertagespflege
Um mehr Festanstellungen von Kindertagespflegepersonen zu erreichen, können Zuschüsse für Personalausgaben auch für Unternehmen gewährt werden. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) gewährt die Zuschüsse zu den Personalausgaben für neue, festangestellte Tagespflegepersonen in der Kindertagespflege mit Unterstützung des Europäischen Sozialfonds (ESF).
Auch Unternehmen können Anträge auf Zuschüsse stellen, wenn zusätzliche qualifizierte Festanstellungen in der Kindertagespflege zustande kommen. Die Personalkosten werden mit einem Zuschuss in Höhe von max. 50 % des Arbeitgeberbruttos für 12 Monate gefördert. Zusätzlich kann ein Zuschuss von 7% als Verwaltungskostenpauschale beantragt werden. Das Förderprogramm läuft im Herbst dieses Jahres aus. Die Anträge auf Zuschüsse sollten schnellstmöglich und deutlich vor Beginn eines neuen Arbeitsverhältnisses gestellt werden.
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