(openPR) Berlin – Seit 1. Juli haben es Verschuldete leichter: Säumige Zahler können sich bei ihrer Bank ein Pfändungsschutzkonto, kurz P-Konto, einrichten lassen. Der Pfändungsschutz verhindert, dass überschuldete Bürger unversehens zahlungsunfähig werden. Bei einer Kontopfändung muss dann ein monatlicher Mindestbetrag verschont werden. Den Banken soll das P-Konto mehr Rechtssicherheit bringen. Verbraucherschützer befürchten überhöhte Gebühren. Nach Recherchen des Finanzvergleichsportals Banktip.de (banktip.de) verlangen einige Geldhäuser Gebühren bis zu 25 Euro im Monat.
Jeder Bankkunde kann verlangen, dass seine Bank sein Girokonto als P-Konto führt. "Nach dem Gesetz müssen Banken der Umwandlung eines Girokontos in ein P-Konto zustimmen, sie müssen aber kein P-Konto für Neukunden einrichten“, erläutert Wolff von Rechenberg, Fachredakteur beim Finanzvergleichsportal Banktip.de. Das P-Konto wird automatisch mit einer Pfändungsgrenze in Höhe des Freibetrages von 985,15 Euro für einen allein stehenden Kunden eingerichtet. Wer einen höheren Pfändungsfreibetrag beanspruchen kann, weil er noch Unterhalt zahlen muss, kann diesen höheren Betrag mit einer Bescheinigung bei der Bank geltend machen.
Bis zu 25 Euro im Monat fürs P-Konto
Nach Informationen von Banktip.de fordern einige Banken und Sparkassen von verschuldeten Kunden Kontoführungsgebühren von mehr als 10 Euro im Monat. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) liegen nach Informationen von Banktip.de viele Beschwerden vor. Den Rekord halte eine Volksbank, die von verschuldeten Kunden eine Kontoführungsgebühr von 25 Euro verlange.
Viele Banken behandelten im Vorfeld der Einführung des P-Kontos die zu erwartenden Gebühren wie ein Geheimnis. Auf Anfrage von Banktip.de konnten Banken- und Sparkassenverbände ebenfalls keine Auskunft geben. Gegenüber Banktip.de bestätigten lediglich die Hamburger Sparkasse und die Berliner Sparkasse, dass sie für das P-Konto nicht mehr Gebühren berechnen als für ein normales Girokonto. Als kostenloses Online-Konto wird ein P-Konto hingegen wohl nirgends geführt werden.
So verlangt die Deutsche Kreditbank (DKB) für die Führung eines P-Kontos 5 Euro im Monat, die Ostseesparkasse in Rostock 8 Euro im Monat. In manchen Fällen sind die eigentlichen Gebühren für das P-Konto nur eine Seite des Problems. Das zeigt das Beispiel der Saalesparkasse in Sachsen-Anhalt. Die Sparkasse geriet in die Schlagzeilen, weil sie verschuldeten Kunden Änderungskündigungen nahelegte. Wer bleiben wollte, sollte sein Konto fortan mit einer Gebühr von 12 Euro im Monat weiterführen lassen.
Wer sollte ein P-Konto besitzen?
Banktip.de rät: Wer bereits in der Schuldenfalle sitzt, mit dem Inkasso ringt, braucht ein P-Konto. Schon wegen der Gebühren empfiehlt es sich in den meisten Fällen nicht, ein Konto vorsorglich als P-Konto führen zu lassen. Außerdem müssen P-Kontokunden mit Einschränkungen rechnen: Sie bekommen keine Kreditkarte. Bestehende Kreditkarten werden eingezogen. Manche Banken begrenzen auch die Zahl von Abhebungen oder Überweisungen. Es gibt aber noch einen Grund, mit dem Antrag auf ein P-Konto zu warten. Jeder Bundesbürger darf nur ein Girokonto zum P-Konto umstellen lassen. Darüber wacht die SCHUFA. Ihr muss jedes neue P-Konto gemeldet werden.
Das P-Konto geht bei der SCHUFA nicht in das Scoring ein. Das erklärte die SCHUFA auf Anfrage von Banktip.de. Es lässt sich jedoch nicht absehen, ob Banken und Versicherungen ihre Kunden in Anträgen für Ratenkredite oder Versicherungen nicht doch gezielt nach einem P-Konto fragen, und wie sie diese Information verwenden werden.
Empfehlenswert ist das P-Konto also vorerst für Bankkunden, die akut von Pfändung bedroht sind.
Im aktuellen Online-Ratgeber von Banktip.de finden Verbraucher weitere wertvolle Tipps und Informationen rund ums Thema Pfändungsschutzkonto unter: www.banktip.de
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