(openPR) Honorarreform ab 1. Juli 2010: GenoGyn schreibt Offenen Brief
Alarmstufe Rot bei Frauenärzten in NRW: Nach der aktuellen Honorarreform drohen ihnen Einbußen von etwa 15 Prozent ab dem 3. Quartal 2010. Damit ist die Existenz vieler gynäkologischer Praxen im Bereich der Kassenärztlichen Vereinigungen Nordrhein (KVNo) und Rheinland-Pfalz (KV RLP) und der Bestand zahlreicher Arbeitsplätze in Gefahr. Die fachärztliche Versorgung der Frauen in Nordrhein-Westfalen stehe vor dem Aus, mahnt die Ärztliche Genossenschaft GenoGyn. In einem Offenen Brief an den Bewertungsausschuss des GKV-Spitzenverbandes und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung in Berlin drängt die Genossenschaft der Frauenärzte nun auf eine Modifizierung der Beschlüsse.
Die Fakten: Ab dem 1. Juli 2010 soll das Regelleistungsvolumen (RLV) pro Frau und pro Quartal im Bereich der KVNo 15,07 Euro und im Bereich der KV RLP 13,69 Euro betragen. Das neu eingeführte qualifikationsgebundene Zusatzvolumen (QZV) soll zusätzlich durchschnittlich 1,00 Euro ausmachen. „Ganz abgesehen davon, dass kein Arzt und kein Bürger versteht, warum in den verschiedenen KV-Bereichen Deutschlands für die gleiche Leistung unterschiedliche Honorare bezahlt werden, sind allein diese neuen Zahlen ein Desaster“, so Dr. Helge Knoop aus dem Vorstand der GenoGyn. Doch damit nicht genug: Nach aktueller Reform ist im Fallwert (RLV und QVZ) ein wesentlicher Teil aus dem Kapitel Prävention, darunter alle Leistungen der Empfängnisregelung (früher Sonstige Hilfen – GOP 01820-01913), bereits eingerechnet. Sie werden nicht länger extrabudgetär und ohne Mengenbegrenzung von den Krankenkassen bezahlt.
Nach Vergleichsrechnungen erwartet die GenoGyn deshalb dramatische Einbußen: Diese Maßnahmen werden einen Honorarverlust von durchschnittlich etwa 15 Prozent, das sind etwas mehr als 6 000 Euro pro Quartal pro frauenärztlicher Arztpraxis, zur Folge haben.
„Das kommt einer Enteignung gleich und gefährdet akut nicht nur die Existenz zahlreicher frauenärztlicher Praxen mit den damit verbundenen Arbeitsplätzen, sondern auch die flächendeckende ärztliche Versorgung der Frauen“, warnt die Genossenschaft der Frauenärzte in ihrem Offenen Brief vom 23. Juni 2010. Die Reform müsse modifiziert, die unmittelbar bevorstehende eklatante Benachteiligung von Frauen innerhalb des Gesundheitssystems um jeden Preis verhindert werden.
Weitere Informationen:
Der Offene Brief an den Bewertungsausschuss des GKV-Spitzenverbandes und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung ist unter www.genogyn.de einzusehen.