(openPR) In Deutschland etablieren sich immer mehr Immobilienmakler, die ihre Dienstleistung zum Festpreis anbieten. Aber was unterscheidet den Festpreismakler vom klassischen Immobilienmakler und welche Vor- bzw. Nachteile haben beide Modelle?
Der klassische Immobilienmakler
Der klassische Immobilienmakler arbeitet erfolgsabhängig und schließt mit dem Verkäufer oder Vermieter in der Regel einen qualifizierten Makleralleinauftrag ab. Dieser Vertrag sichert dem Makler ein Alleinvertriebsrecht der Immobilie zu. Dafür garantiert der Immobilienmakler dem Verkäufer oder Vermieter in vollem Umfang tätig zu werden und die Immobilie zu bewerben und Interessenten zu aktivieren.
Ohne einen qualifizierten Makleralleinauftrag wird der klassische Immobilienmakler so gut wie keine Werbung für die Immobilie machen, weil diese sehr kostenintensiv ist und der Makler erst einmal in Vorleistung gehen muss. Desweiteren ist die Tätigkeit mehrerer Makler nicht ausgeschlossen und so kann es passieren, dass die gleiche Immobilie mehrfach mit teilweise unterschiedlichen Angaben und Preisen zum Beispiel im Internet veröffentlicht wird. Dies ist für eine erfolgreiche Vermarktung selbstverständlich kontraproduktiv und nicht wünschenswert. Für den möglichen Käufer oder Mieter kann eine solche Konstellation sogar dazu führen, dass er unter Umständen an mehrere Immobilienmakler die Provision in voller Höhe entrichten muss.
Der Provisionsanspruch eines Immobilienmakler entsteht übrigens nicht, wie vielfach behauptet, bereits durch das Weitergeben der Adresse und das Versenden eines Exposés. Vielmehr muss er ursächlich für das Herbeiführen eines Hauptvertrags (notarieller Kaufvertrag oder Mietvertrag) tätig gewesen sein. Also durch aktives Handeln, wie zum Beispiel das Durchführen von Besichtigungen oder das Führen der Verhandlungen bis zur Einigung der Vertragsparteien.
Nach Abschluss eines Hauptvertrags wird die Provision fällig. Hier muss allerdings zwischen Innen-, Außen- und Doppelprovision unterschieden werden. Eine Innenprovision liegt vor, wenn der Verkäufer oder Vermieter die Provision übernimmt. Für den Käufer oder Mieter ist diese Variante also provisionsfrei. Bei der Außenprovision übernimmt der Mieter oder Käufer die Provision und die Maklertätigkeit ist für den Verkäufer oder Vermieter kostenlos. Bei einer Doppelprovision übernehmen beide Vertragsparteien die Provision.
In Deutschland gibt es übrigens auch regionale Unterschiede, wie hoch die Maklerprovision ist und vor allem welche Art der Provision vorliegt.
Grundlage bei Verkauf ist die ortsübliche Provision, wobei die gesetzliche Grenze bei maximal sechs Prozent zuzüglich Umsatzsteuer je Vertragspartei liegt. Bei Vermietung von Wohnimmobilien ist die Provision gesetzlich auf zwei Monatskaltmieten zuzüglich Umsatzsteuer begrenzt.
Der Festpreismakler
Der Festpreismakler arbeitet erfolgsunabhängig und schließt mit dem Verkäufer oder dem Vermieter einen Dienstleistungsvertrag. Der Makler sichert dem Auftraggeber eine bestimmte Leistung vertraglich zu für die er einen Festpreis bezahlt. Dieses Honorar ist in der Regel nach Auftragserteilung fällig und unabhängig davon, ob eine Immobilie verkauft oder vermietet wird.
Anders als bei einem klassischen Immobilienmakler trägt somit der Eigentümer das Risiko, weil er eine Dienstleistung vorab bezahlt. Der klassische Immobilienmakler hat hingegen einen Erfolgsdruck, weil er ohne erfolgreichen Abschluss eines Hauptvertrags zwar Geld für die Werbung und viel Zeit, zum Beispiel für Besichtigungen investiert, aber am Ende kein Geld verdient.
Ein wesentlicher Vorteil des Festpreismaklers ist jedoch die Tatsache, dass eine Immobilie komplett provisionsfrei angeboten wird. Also ohne Innen- oder Außenprovision.
Gegenüber dem klassischen Immobilienmakler erhält der Auftraggeber aber keinen Full-Service. Das heißt, es gibt Aufgaben, die der Verkäufer oder Vermieter allein erledigen muss. Dazu gehören in der Regel das Anbringen des Verkaufsschildes und die Durchführung der zeitaufwendigen Besichtigungen.
Wie ein klassischer Immobilienmakler übernimmt auch der Festpreismakler die Vorbereitungen für den Abschluss eines Hauptvertrags und organisiert bei Verkauf auch den Notartermin.
Der Kunde hat die Wahl
Ob klassischer Immobilienmakler oder Festpreismakler, beide Konzepte haben durchaus Ihre Existenzberechtigung, so Tobias Wallhorn, Geschäftsführer der WIMMO Ltd. in Essen. Generell muss der Verkäufer oder Vermieter entscheiden, wie er seine Immobilie vermarkten möchte. Neben der Vermittlung durch einen Immobilienmakler gibt es natürlich auch die Vermarktung durch den Eigentümer selbst. Hierfür ist allerdings ein gewisses Marktverständnis notwendig, denn anders als ein Profi verkauft oder vermietet ein Eigentümer nicht täglich eine Immobilie.
Die Dienstleistung eines klassischen Immobilienmaklers kommt für Eigentümer in Frage, die keine Zeit oder Lust haben, sich um die erfolgreiche Vermittlung ihrer Immobilie zu kümmern. Schließlich geht es um mehr, als nur ein paar Fotos zu erstellen und die Immobilie im Internet zu veröffentlichen.
Der Festpreismakler ist eine Alternative für Eigentümer, die ihre Immobilie komplett provisionsfrei anbieten möchten und auf professionelles Know-how nicht verzichten möchten. Im Punkt Service sind allerdings gegenüber einem klassischen Immobilienmakler diverse abstriche zu machen, denn hier übernimmt der Eigentümer die Besichtigungen und nicht der Immobilienmakler.
Die WIMMO Ltd. ist eines der ersten Unternehmen, die Ihren Kunden beide Dienstleistungskonzepte anbietet. Aus Sicht des Geschäftsführers Tobias Wallhorn ist das Werbekonzept einiger Festpreismakler unseriös, denn sie argumentieren gerne, dass die Provision des klassischen Immobilienmaklers überzogen ist und dass ohne Maklerprovision generell ein höherer Preis erzielt werden kann. Dieses geschieht mit Hilfe eines Rechenbeispiels in dem meistens eine Doppelprovision zugrunde gelegt wird und dem potenziellen Auftraggeber suggeriert wird, dass er gegenüber dem Verkauf mit einem klassischen Immobilienmakler ein Ersparnis von vielen tausend Euro hat. Dieses angebliche Ersparnis ergibt sich aus der Differenz zwischen Provision und Festpreis. Bei diesem Beispiel werden außerdem die in Deutschland vorhandenen regionalen Unterschiede in der Provisionshöhe nicht oder nur am Rande erwähnt.











