(openPR) Berlin/München, 14. Juni 2010: Teuer kann für die Bankenbranche ein neues Urteil des Landgerichts München werden. Das Landgericht München hat mit Urteil vom 20.05.2010 (Az. 34 S 9960/09) in einem von der auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Kanzlei Kälberer & Tittel geführten Verfahren entschieden, dass die UniCredit Bank AG (frühere HypoVereinsbank AG) verheimlichte Bankprovisionen bei Anlagegeschäften an den Kunden erstatten muss.
Angesichts der seit über 100 Jahren geltenden Regelung des § 667 BGB, wonach ein Geschäftsbesorger alles, was er aus der Geschäftsbesorgung (hier: Vermittlung von Anlagegeschäften) erlangt hat, an den Geschäftsherrn (hier: Kunde) herausgeben muss, ist dies für Juristen an sich kein überraschendes, sondern längst überfälliges Urteil. Mehr als erstaunlich ist, dass viele Banken über Jahrzehnte trotz dieser eindeutigen gesetzlichen Regelung neben ihren ausgewiesenen, teilweise auch schon recht üppigen Gebühren bei der Vermittlung von Kapitalanlagen heimlich zusätzliche Gelder kassiert haben. Erstaunlich ist auch, dass es Jahrzehnte gedauert hat, bis ein deutsches Gericht endlich für klare Fakten gesorgt hat.
Rechtsanwalt Kälberer bewertet verschwiegene Provisionen: "Hintenrum neben den ausgewiesenen Gebühren Provisionen zu kassieren, ist verwerflich. Jetzt wird den Banken für eine derartige langjährige Praxis endlich die Rechnung präsentiert."
Viele Banken haben über Jahrzehnte hinweg verheimlicht, dass sie von den Emittenten sog. Bestandpflegeprovisionen und/oder Rückvergütungen erhalten. Das Urteil betrifft zwar nur Wertpapierfonds, lässt sich aber auch auf geschlossene Fonds übertragen. Die Spanne kann von 0,1 % bis sogar über 10 % der Anlagesumme (bei geschlossenen Fonds) reichen.
Auch Anleger, die mit der Anlage Gewinn gemacht haben, können nach diesem Urteil die verheimlichten Provisionen zurück verlangen. Zudem können die Kunden theoretisch bis zu 30 Jahre zurückgehen. Damit sind Millionen von Transaktionen betroffen. Das Urteil des Landgerichtes München wird deshalb bei den Banken für großen Aufruhr sorgen.
Gleichwohl ist zu befürchten, dass die Bankenbranche nur max. 1 % der berechtigten Ansprüche ausgleichen muss. Nach Erfahrungen der Kanzlei Kälberer & Tittel werden nämlich max. 1 Prozent der Kunden ihre Rechte tatsächlich wahrnehmen und gerichtlich durchsetzen. Damit dürfte das Urteil des LG München für die Bankenbranche aber immer noch teuer werden.
Hintergrund ist, dass der Verbraucherschutz trotz vieler politischer Versprechen in Deutschland besonders bei geringeren Streitwerten unzureichend ist. Der Großteil der Rückerstattungsansprüche dürfte sich nämlich zwischen € 100,00 und € 5.000,00 bewegen. Unverständlicherweise bietet die deutsche Rechtsordnung nach wie vor für derartige Schäden keine wirklich geeignete und effektive Klagemöglichkeit. Mangels geeigneter Sammelklagemöglichkeit wird bei diesen Streitwerten der Großteil der Kunden von einer relativ teueren Einzelklage absehen. Das Kapitalanlagermusterverfahren gilt nur für öffentliche Kapitalmarktinformationen und ist in der jetzigen Form zudem auch noch wenig praktikabel.
Rechtsanwalt Kälberer: "Es ist zu erwarten, dass die Banken darauf setzen werden, dass nur ein sehr geringer Prozentsatz der Kunden klagen wird. Es liegt damit auf der Hand, dass Banken deshalb auch berechtigte Ansprüche außergerichtlich rüde zurückweisen werden. Für die Banken ein weiterer willkommener Rettungsschirm, für einen Rechtsstaat eine Peinlichkeit."









