(openPR) plentyMarkets erinnert an aktuelle rechtliche Rahmenbedingungen
Kassel, 10. Juni 2010. Ab morgen gelten die Änderungen zur Widerrufs- und Rückgabebelehrung des Gesetzes zur Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie, des zivilrechtlichen Teils der Zahlungsdienstrichtlinie sowie zur Neuordnung der Vorschriften über das Widerrufs- und Rückgaberecht. Dies betrifft sämtliche E-Commerce-Betreiber und wirft einige grundsätzliche Änderungen auf. „Online Händler müssen nun sorgfältig die Widerrufsrichtlinien aktualisieren und entsprechende Maßnahmen ergreifen“, rät Jan Griesel, Geschäftsführer der plentySystems GmbH.
Weitere Informationen unter http://www.plentysystems.de/blog/
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Kurzprofil plentySystems GmbH
plentySystems, ein führendes Software-Unternehmen im Bereich E-Commerce, entwickelte das Shopsystem plentyMarkets, eine leistungsstarke und internetbasierte E-Commerce-Komplettlösung für den reibungslosen Online-Handel. plentySystems verfolgt das Ziel, den Online-Handel mit benutzerfreundlichen Systemen einfach, schnell und effizient zu gestalten. Das E-Commerce-Komplettsystem plentyMarkets ist eine Eigenentwicklung und vereint Shop-, Warenwirtschafts- und Lagerwirtschaftsfunktionen und beinhaltet Webshop, Domain, Hosting, Design, Service und Beratung. Mit plentyMarkets automatisieren Händler ihr gesamtes E-Business und managen es in Echtzeit, egal ob Webshop (B2B & B2C), Multi-Channel-Vertrieb, Verkaufsabwicklung, Content-Management, Fakturierung, Warenwirtschaft, After-Sales-Management, Fulfillment oder Retourenmanagement. Dank des leistungsstarken Softwarekerns schaffen plentySystems-Programmierer problemlos neue Module und Anbindungen. 34 Mitarbeiter beschäftigen sich mit dem Fortschritt des Systems und der Kundenbetreuung. Aktuell vertrauen über 1.500 Nutzer auf plentyMarkets und setzen bei 470.000 monatlichen Bestellungen Waren im Wert von 29,14 Millionen Euro über die innovative Lösung um.
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Bereits zum vierten Mal trifft sich die E-Commerce Branche am 12. Februar 2011 in Kassel - diesmal im dortigen Kongress Palais. Nach dem großen Zuspruch beim User-Treffen im Februar diesen Jahres mit 450 Teilnehmern soll auch das Treffen im nächsten Jahr ein perfekter Jahresauftakt für die Online-Händler werden.
In Vorträgen, Workshops und dem Best-Practice-Forum finden Online-Händler einen ganzen Tag lang wertvolle und praxisorientierte Anregungen für mehr Umsatz und Erfolg im E-Commerce. Beim abendlichen Bankett bleibt außerdem viel Zeit f…
plentyMarkets arbeitet neu mit Shopgate zusammen. Ab sofort können Online-Händler, die plentyMarkets einsetzen, schnell und einfach ihren Shop auf die Shopgate iPhone App bringen oder eine eigene iPhone-App basierend auf der Shopgate-Technologie in Auftrag geben.
Die eigene iPhone Shopping-App inklusive Mobile-Payment und News-System für aktuelle Shop-Informationen ist damit für plentyMarkets-Shops mit wenigen Klicks verfügbar. Die Shopgate GmbH übernimmt jeden Schritt: von der Entwicklung der App bis zum App Management bei Apple, das Mobile…
… endgültig Rechtsklarheit in diesem Bereich schaffen möchte.
Der Referentenentwurf sieht eine Vielzahl von Änderungen insbesondere auch der gesetzlichen Regelungen zum Widerrufs- und Rückgaberecht vor. Im Folgenden soll jedoch nur auf die für Online-Händler bedeutsamsten Änderungen eingegangen werden.
Widerrufsfrist soll bei Online-Shops und eBay einheitlich …
… Fernabsatzgeschäft einen Verbraucher nicht mit den Versandkosten für die Hinsendung der Ware an den Verbraucher belasten darf, wenn dieser von seinem Widerrufs- oder Rückgaberecht Gebrauch macht.
Der Kläger ist ein Verbraucherverband. Die Beklagte betreibt ein Versandhandelsunternehmen. Sie stellt ihren Kunden für die Zusendung der Ware einen Versandkostenanteil …
… iclear (iclear.de), das treuhänderische Sicherheits-Bezahlsystem im Internet, hin.
Nicht selten finden sich in Online-Shops Klauseln, die überschrieben sind mit „Widerrufs- / Rückgaberecht“. Das Landgericht Karlsruhe hat mit Urteil vom 19.10.2009 (Aktenzeichen: 10 O 356/09) entschieden, dass eine derartige fernabsatzrechtliche Belehrung der Verbraucher …
… Dabei legte die e-tail GmbH ihrem auf dem amazon-Marktplatz tätigen Wettbewerber zur Last, dass dieser seine Kunden nicht ordnungsgemäß über das ihm zustehende Rückgaberecht belehrt habe.
I. Zum Hintergrund:
Die e-tail GmbH (vertretungsberechtigter Geschäftsführer: Christian Böhme) sowie die BUG Computer Components AG (Vorstand: Christian Böhme / "e-bug") …
… Giro 24 GmbH informiert über das Inkrafttreten des Gesetzes zur Umsetzung der Verbraucherkreditlinie, sowie zur Neuordnung der Vorschriften über das Widerrufs- und Rückgaberecht.
(München) Es geht ein Woge der Erleichterung durch viele deutsche Unternehmen: Aufgrund der Aufnahme der BGB-Info-Verordnung für Widerrufs- und Rückgaberechte in das Bürgerliche …
… lediglich für den Internet-Versandhandel, bei dem der Verbraucher innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware ohne Angabe von Gründen von seinem Widerrufs- oder Rückgaberecht Gebrauch machen kann.“
Derjenige, der etwas geschenkt bekommt, hat jedoch keine direkte Vertragsbeziehung mit dem Verkäufer. Im Regelfall wird er nicht einmal über den Kaufbeleg …
… ein erhebliches Abmahnrisiko. Darauf weist die Mainzer Rechtsanwältin Sabine Heukrodt-Bauer, Betreiberin des Mustershops www.legalershop.de, hin.
B2b-Kunden haben kein Widerrufs- oder Rückgaberecht und müssen daher nicht entsprechend den Fernabsatzregelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) belehrt werden. Preise sind gegenüber Verbrauchern als Endpreise, …
… dass für Anbieter von Onlineauktionen grundsätzlich dieselben Informationspflichten beim Fernabsatzkauf gelten, wie für jeden b2c-Onlineshopbetreiber auch.
Die Belehrung zum Widerrufs- oder Rückgaberecht gehört direkt in den Auktionstext, entschied jetzt das Oberlandesgericht Hamm. Die Kammer bestätigt damit die bereits bestehende, sehr strenge Rechtsprechung …
… Vibrator oder in Vereinsfarben deutscher Fußball-Bundesligavereine lackiert. Grund des Verfahrens war, dass der Wettbewerber in seinem Online-Shop das Widerrufs- und Rückgaberecht bei Hygieneartikeln ausgeschlossen hat:
„Bitte beachten Sie, dass (...) entsiegelte Hygieneartikel vom Rückgaberecht ausgeschlossen sind.“
Da der Antragsteller der Meinung war, …
Das Bundesjustizministerium plant, das Fernabsatzrecht zum Widerrufs- und Rückgaberecht umfassend zu reformieren. Mit einem „Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie, des zivilrechtlichen Teils der Zahlungsdiensterichtlinie sowie zur Neuordnung der Vorschriften über das Widerrufs- und Rückgaberecht” soll mehr Rechtssicherheit für Onlinehändler …
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