openPR Recherche & Suche
Presseinformation

Scoring-Novelle seit dem 1. April 2010 in Kraft

21.05.201016:40 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: Scoring-Novelle seit dem 1. April 2010 in Kraft
Rechtsanwalt Arnd Lackner - Fachanwalt für Steuerrecht
Rechtsanwalt Arnd Lackner - Fachanwalt für Steuerrecht

(openPR) Durch das Schuldrechtsmodernisierungsgesetz vom 30. März 2000 hat der Gesetzgeber zur Beschleunigung von Entgeltzahlungen geregelt, dass der Schuldner einer Entgeltforderung auch ohne Mahnung des Gläubigers in Verzug gerät, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufstellung entsprechende Zahlung leistet.




Was hat sich geändert?

Diese im Interesse der Gläubiger von Entgeltforderungen stehende Regelung hat der Gesetzgeber nunmehr über die Verschärfung von Datenschutzvorschriften auf den Kopf gestellt und die Beitreibung von Forderungen erheblich erschwert.

Bereits am 1. April 2010 ist die sogenannte Scoring-Novelle des Bundesdatenschutzgesetztes (BDSG) in Kraft getreten, die gravierende Eingriffe bei der Übermittlung von Kundendaten zwecks Beitreibung von Forderungen beinhaltet.


Wer ist betroffen?

Die gesetzliche Neuregelung betrifft alle Unternehmer, die zur Beitreibung ihrer offenen Forderungen gegen private Schuldner externe Inkassodienstleister oder auch Kreditversicherungen nutzen. Soweit zur Übertragung des Inkasso an externe Dienstleister zwingend die Übermittlung der Kundendaten des jeweiligen Schuldners erforderlich ist, dürfen solche Kundendaten seit dem 1. April 2010 nur noch nach den neuen gesetzlichen Regelungen erfolgen. Verstöße gegen die neuen Datenschutzvorschriften werden vom Gesetz mit Strafen belegt und können erhebliche Schadensersatzforderungen der betroffenen Schuldner zur Folge haben.

Was muss beachtet werden?

Die neuen Vorschriften in § 28a BDSG betreffen alle Forderungen, die bei Übertragung des Inkasso an einen Dritten noch nicht rechtskräftig festgestellt, also noch nicht tituliert sind.

Der Privatschuldner solcher Forderungen muss vor der Datenübermittlung an den Inkassodienstleister vom Gläubiger mindestens zweimal schriftlich gemahnt worden sein. Die Datenübermittlung an den externen Dienstleister darf zudem frühestens vier Wochen nach der ersten Mahnung erfolgen. Der Schuldner muss zudem vom Gläubiger rechtzeitig, jedoch nicht vor der ersten Mahnung, auf die bevorstehende Übermittlung seiner Daten hingewiesen worden sein. Bestreitet ein Schuldner die beizutreibende Forderung, darf überhaupt keine (!) Datenübermittlung erfolgen, sodass die außergerichtliche Beitreibung von Forderungen nahezu unmöglich wird.

Unser Rat an Sie:
Allen betroffenen Unternehmern ist daher zukünftig ein entschiedenes Inkassomanagement zu empfehlen; die gerichtliche Beitreibung fälliger Forderungen sollte gegenüber säumigen Privatschuldnern je nach Einzelfall nicht auf die lange Bank geschoben werden, um dem Paragraphendschungel des Datenschutzes zu entgehen. Da für die gerichtliche Betreibung von Forderungen über 5.000,00 € jedoch die Landgerichte zuständig sind und damit Anwaltszwang besteht, dürfen auch die Daten dieser Schuldner nur dann zur gerichtlichen Betreibung an einen Anwalt übermittelt werden, wenn die Forderung ansonsten vom Schuldner unbestritten ist. Die Frage, wie bestrittene Forderungen über 5.000,00 € ohne Anwalt gerichtlich beigetrieben werden sollen, wird vom Gesetzgeber leider – wie so oft – übersehen, so dass die gesetzliche Neuregelung völlig an der Praxis vorbeigeht.

Diese Pressemeldung wurde auf openPR veröffentlicht.

Verantwortlich für diese Pressemeldung:

News-ID: 431172
 91

Kostenlose Online PR für alle

Jetzt Ihren Pressetext mit einem Klick auf openPR veröffentlichen

Jetzt gratis starten

Pressebericht „Scoring-Novelle seit dem 1. April 2010 in Kraft“ bearbeiten oder mit dem "Super-PR-Sparpaket" stark hervorheben, zielgerichtet an Journalisten & Top50 Online-Portale verbreiten:

PM löschen PM ändern
Disclaimer: Für den obigen Pressetext inkl. etwaiger Bilder/ Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen. Wenn Sie die obigen Informationen redaktionell nutzen möchten, so wenden Sie sich bitte an den obigen Pressekontakt. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um ein Belegexemplar oder Quellenennung der URL.

Pressemitteilungen KOSTENLOS veröffentlichen und verbreiten mit openPR

Stellen Sie Ihre Medienmitteilung jetzt hier ein!

Jetzt gratis starten

Weitere Mitteilungen von WAGNER Rechtsanwälte webvocat Partnerschaft

Bild: Urheberrecht: Lernspiele können urheberrechtlich geschützt sein.Bild: Urheberrecht: Lernspiele können urheberrechtlich geschützt sein.
Urheberrecht: Lernspiele können urheberrechtlich geschützt sein.
Mit Urteil vom 01. Juni 2011 ( Az.: I ZR 140/09) hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass Lernspiele nach § 2 Abs. 1 Nr. 7 UrhG als Darstellungen wissenschaftlicher Art urheberrechtlichen Schutz genießen können. Sachverhalt Laut Pressemitteilung Nr. 93/2011 des BGH hat die Klägerin, welche aus mehreren Übungsheften und einem Kontrollgerät bestehende Lernspiele entwickelt und vertreibt, gegen die Beklagte Ansprüche auf Unterlassung und Schadensersatz wegen Verletzung ihres Urheberrechts an den Lernspielen gerichtlich geltend gemacht…
Bild: Bundestag: Steuervereinfachungsgesetz 2011 wurde am 9. Juni 2011 beschlossenBild: Bundestag: Steuervereinfachungsgesetz 2011 wurde am 9. Juni 2011 beschlossen
Bundestag: Steuervereinfachungsgesetz 2011 wurde am 9. Juni 2011 beschlossen
Der Bundestag hat am 9. Juni 2011 das Steuervereinfachungsgesetz 2011 beschlossen: Bei Enthaltung der Linksfraktion und gegen das Votum von SPD und Bündnis 90/Die Grünen hat der Bundestag am 9. Juni das von der Bundesregierung eingebrachte Steuervereinfachungsgesetz 2011 in der vom Finanzausschuss geänderten Fassung beschlossen. Damit steigt der Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 920 auf 1.000 Euro. Bei der Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten wird auf die persönlichen Anspruchsvoraussetzungen verzichtet. Bisher wurden diese Aufwendungen, je …

Das könnte Sie auch interessieren:

Bild: Giro 24 informiert: Kennen Sie eigentlich Ihren Schufa-Score?Bild: Giro 24 informiert: Kennen Sie eigentlich Ihren Schufa-Score?
Giro 24 informiert: Kennen Sie eigentlich Ihren Schufa-Score?
Trotz Datenschutz-Novelle bleiben Scores undurchsichtig - GIRO 24 Leasing vertraut seinen Mandanten. Ohne Angst vor Betrug verzichtet die Allgemeine GIRO 24 GmbH nun ganz auf Scoring und macht beim Autoleasing gute Erfahrungen. Zwar ist das Scoring seit April 2010 erstmals im Bundesdatenschutzgesetz gesetzlich erwähnt, tatsächliche Transparenz hat die gesetzliche Regelung nach Ansicht der GIRO 24 GmbH jedoch leider nicht geschaffen. Das Abfragen von Scores dient Unternehmen zum Risikomanagement und zum Schutz vor Forderungsausfall und Betru…
Bundesregierung blockiert ITK-Branche
Bundesregierung blockiert ITK-Branche
… Bundesregierung verschleppt die Umsetzung des EU-Telekommunikationspaketes in unverantwortlicher Weise weiter. Bereits am 25. Juli 2003 hätte die Novelle des Telekommunikationsgesetzes in Kraft treten müssen. Die meisten anderen europäischen Staaten haben inzwischen ihre Hausaufgaben gemacht und die Richtlinien umgesetzt - die Bundesregierung hat jedoch …
Bild: Bonitätsauskunft kostenlos: Gute Werte bedeuten günstige KrediteBild: Bonitätsauskunft kostenlos: Gute Werte bedeuten günstige Kredite
Bonitätsauskunft kostenlos: Gute Werte bedeuten günstige Kredite
Einmal jährlich kann jeder kostenlos eine Bonitätsauskunft über sich bei der Schufa und anderen Auskunfteien einholen. Eine gute Bonität ist wichtig, um einen zinsgünstigen Baukredit zu bekommen, weiß das Immobilienportal Immowelt.de. Nürnberg, 15. April 2010. Verbraucher haben jetzt das Recht darauf, ein Mal im Jahr kostenlos bei der Schufa und anderen Wirtschaftsauskunfteien Informationen über ihre dort gespeicherten Daten einzuholen. Mit Einführung dieser gesetzlichen Neuregelung können Bürger kontrollieren, welche Informationen über sie …
Bild: Seminar zur Datenschutz-Novelle 2009Bild: Seminar zur Datenschutz-Novelle 2009
Seminar zur Datenschutz-Novelle 2009
… Die Änderungen wurden hierbei in die sogenannte BDSG Novelle I und BDSG Novelle II unterteilt. Bereits am 1. September 2009 tritt die BDSG Novelle II in Kraft. In diesem Gesetz werden u.a. die Anforderungen an die Auftragsdatenverarbeitung erweitert und der Arbeitnehmerdatenschutz neu geregelt. Wenig später, am 1. April 2010, soll die BDSG Novelle …
Bild: Änderung des BDSG - Die Novellierung I-III im ÜberblickBild: Änderung des BDSG - Die Novellierung I-III im Überblick
Änderung des BDSG - Die Novellierung I-III im Überblick
… Scoring und schafft zusätzliche Transparenzpflichten. Zudem werden die Rechte des Betroffenen erweitert. Diese Änderungen treten am 1. April 2010 in Kraft. Die sogenannte BDSG-Novelle II führt zu weit umfangreicheren Änderungen des Datenschutzrechts. Neben einer Neuregelung zum Arbeitnehmerdatenschutz werden die Zulässigkeits- und Transparenzanforderungen …
Bild: Herstellung, Chargenfreigabe und Großhandel mit Arzneimitteln nach der 12. und 14. AMG-Novelle & der PharmBetrVBild: Herstellung, Chargenfreigabe und Großhandel mit Arzneimitteln nach der 12. und 14. AMG-Novelle & der PharmBetrV
Herstellung, Chargenfreigabe und Großhandel mit Arzneimitteln nach der 12. und 14. AMG-Novelle & der PharmBetrV
… wurde am 30. September den pharmazeutischen Verbänden zur Kommentierung zur Verfügung gestellt. Bis zum Jahresende wird die PharmBetrV damit aller Voraussicht nach in Kraft treten. Zusammen mit den Änderungen durch die 12. und 14. AMG-Novelle bietet sie tiefgreifende Neuerungen für die Herstellung, Chargenfreigabe und den Vertrieb/Großhandel von Arzneimitteln. FORUM …
Bild: Datenschutz im GastgewerbeBild: Datenschutz im Gastgewerbe
Datenschutz im Gastgewerbe
… wurde durch den Gesetzgeber das Datenschutzgesetz verschärft. Bereits am 12. Juni 2009 hat der Bundesrat die so genannte BDSG-Novelle I verabschiedet, die am 01. April 2010 in Kraft tritt. Ergänzend wurde durch den Bundesrat am Freitag den 10. Juli 2009 die BDSG-Novelle II und III verabschiedet. Einige dieser Regelungen treten bereits am 01. September …
Ausgezeichnet: TAKKT AG führt SDAX-Ranking des CDP-Berichts 2013 an
Ausgezeichnet: TAKKT AG führt SDAX-Ranking des CDP-Berichts 2013 an
Im 2013 erstellten Bericht des CDP zur Erfassung der Klimawandelaktivitäten von Unternehmen, erzielte die TAKKT AG - und damit auch KAISER+KRAFT als zur TAKKT-Gruppe gehörendes Unternehmen - eine Platzierung als einer der Indexleader auf der CDP-Liste für die DACH Region. Einmal jährlich erhebt das Carbon Disclosure Project (CDP) klimarelevante Daten …
1 Jahr BDSG-Novelle und kostenfreie Eigenauskunft
1 Jahr BDSG-Novelle und kostenfreie Eigenauskunft
Anzahl der erteilten Eigenauskünfte innerhalb eines Jahres verdreifacht Inkrafttreten der BDSG-Novelle jährt sich zum ersten Mal Die Novelle des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) ist am 1. April seit einem Jahr geltendes Recht. Seitdem können Verbraucher einmal jährlich eine kostenlose Eigenauskunft mit den über sie gespeicherten Informationen bei einer …
Deutschland braucht eine Datenschutzkultur
Deutschland braucht eine Datenschutzkultur
9. Datenschutzkongress 2008 6. und 7. Mai 2008, Sofitel Berlin Schweizerhof Berlin/Düsseldorf, 8.April 2008. "Deutschland braucht eine Datenschutzkultur", stellte Peter Schaar vom Bundesamt für Datenschutz und der Informationsfreiheit (BfDI) nach der 75. Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder fest. Neben der Frage, wie Datenschutz gewährleistet werden kann, wurde hier vor allem über den Arbeitnehmerdatenschutz diskutiert. Seit den Vorkommnissen bei der Handelskette Lidl ist dieses Thema besonders brisant und die Bund…
Sie lesen gerade: Scoring-Novelle seit dem 1. April 2010 in Kraft