(openPR) Der BGH hat in einem Urteil vom 05.11.2009, AZ III ZR 6/09, geprüft, welche Rechtsgeschäfte eines Betreuers für eine betreute Person der vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung bedürfen. Bei besonders schwerwiegenden Rechtsgeschäften ist eine solche Genehmigung erforderlich, sodass der Rechtsverkehr hierauf zu achten hat. Der BGH hat allerdings entschieden, dass ein Vertrag, durch den der Betreuer den Betreuten zur Vergütung von Dienstleistungen verpflichtet, keiner solchen Genehmigung bedarf. Gerade Berufsbetreuer sollten sich mit Blick auf diese Entscheidung bezüglich ihrer Handlungskompetenzen rechtsanwaltlich beraten lassen.
Prof. Dr. Thieler, Prof. Dr. Böh, Thieler, Seitz
Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Ansprechpartner: Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Böh
Wolfratshauserstraße 80
81379 München
Telefon: 089/72308750
Telefax: 089/597467
Über das Unternehmen
Die Prof. Dr. Thieler, Prof. Dr. Böh, Thieler, Seitz Rechtsanwaltsgesellschaft mbH ist eine renommierte, deutschlandweit tätige spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei. Zu den Tätigkeitsgebieten gehört die Beratung von Privatmandanten in den Bereichen Erb- und Schenkungsrecht, Betreuungs- und Familienrecht, Miet- und Immobilienrecht und Kapitalanlagerecht.
Herr Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Böh ist zugleich Fachanwalt für Steuerrecht und Professor für Wirtschafts- und Steuerrecht. Er ist wissenschaftlich für mehrere Stiftungen im Bereich des Betreuungsrechts tätig.