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Mietmangel bei Abweichung von vereinbarter Wohnfläche

(openPR) Der BGH hat mit Urteil vom 10.03.2010, AZ VIII ZR 144/09, die Rechtsprechung zum Mietmangel bei Abweichung von der vereinbarten Wohnfläche ergänzt. Diese Entscheidung ist für alle Vermieter und Mieter, aber auch im Bereich einer Immobilienveräußerung interessant. Der BGH hat in der Entscheidung festgehalten, dass selbst bei einer Angabe der Wohnfläche in "ca." ein Mietmangel vorliegt, wenn die Wohnfläche um mehr als 10% von der vertragliche vereinbarten Wohnfläche abweicht.

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