(openPR) Stuttgart, den 18. März 2010
Die hohe Kostenbelastung der gesetzlichen Unfallversicherung drückt zunehmend auf die Metallbetriebe. In den neuen Bescheiden der Berufsgenossenschaft Metall Nord-Süd mussten viele der im Unternehmerverband Metall Baden-Württemberg (UVM) zusammengeschlossenen Handwerksbetriebe aus dem Bereich Metallbau und Feinwerktechnik feststellen, dass auf Grund des neuen, ab dem 01.01.2010 geltenden Gefahrtarifes und der darin enthaltenen neuen Einstufung und höheren Gefahrklassen die Kostenschraube weiter nach oben geht. Angesichts dessen fordert der UVM eine grundlegende Reform der gesetzlichen Unfallversicherung.
Die Unternehmen sind gesetzlich zu einer Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft verpflichtet. Für die überwiegende Zahl der im Unternehmerverband Metall Baden-Württemberg (UVM) zusammengeschlossenen Handwerksbetriebe ist die Berufsgenossenschaft Metall Nord-Süd (BGM) als gesetzliche Unfallversicherung zuständig.
Die sich aus der jeweiligen Tätigkeit des Betriebes ergebende Zuordnung in einen Unternehmenszweig wird mit einem Wert (=Gefahrtarif) hinterlegt.
Diese Tarife sind zum neuen Jahr teilweise erheblich angestiegen: So stieg der Gefahrtarif für Betriebe im Metallbau, dem Bereich, in dem die größte Zahl der Mitgliedsbetriebe des UVM tätig ist, um zirka 15 Prozent, im Bereich Montage- und Schmiedearbeiten sogar um zirka 31 Prozent. „In der gegenwärtigen Zeit, in der mehrere Sparten des baden-württembergischen Metallhandwerks von der Wirtschaftskrise ohnehin überdurchschnittlich hart betroffen sind, ist eine solche Kostenerhöhung das gänzlich falsche Signal“, sagt der Hauptgeschäftsführer des UVM, Peter Geckeler.
Da der Gesetzgeber im Gesetz zur Modernisierung der Gesetzlichen Unfallversicherung verfügt hatte, dass die Berufsgenossenschaften größere Einheiten bilden sollen, hatten sich die bisher getrennten BG Metall-Süd und Metall-Nord im März 2007 zusammengeschlossen und nun mit Wirkung ab dem 01.01.2010 einen neuen Gefahrtarif erstellt. „Laut öffentlichen Ankündigungen hätten die Unternehmen eigentlich erwarten können, dass die Kosten der Berufsgenossenschaften und damit auch die Beitragssätze jetzt sinken“, so Geckeler weiter.
„Von diesem Zusammenschluss erwartete der Gesetzgeber mehr Effektivität und damit geringere Kosten. Nun müssen wir feststellen, dass genau das Gegenteil eingetreten ist“, sagt Landesinnungsmeister Peter Mader. „Und dies, obwohl in den vergangenen Jahren durch zahlreiche Präventionsmaßnahmen die Gefahrquellen in den Mitgliedsbetrieben stark reduziert wurden und die Zahl der Betriebsunfälle schon seit langem rückläufig ist.“
Gesetzliche Unfallversicherung muss dringend reformiert werden
Die weitere Beitragssteigerung ist für die Obermeister des UVM Anlass, eine grundlegende Reform der gesetzlichen Unfallversicherung anzumahnen. „Die Finanzierung der gesetzlichen Unfallversicherung muss gerechter und ihre Leistungsfähigkeit ohne weitere Kostenexplosion langfristig gesichert werden. Deshalb fordern wir, künftig den Aufgabenbereich der Berufsgenossenschaften ausschließlich auf betriebsspezifische Risiken zu begrenzen und den gesetzlichen Rahmen im Sozialgesetzbuch VII entsprechend anzupassen“, so Hauptgeschäftsführer Geckeler.
Zahlreiche systemfremde Leistungen seien bisher in der gesetzlichen Umfallversicherung enthalten: So liege der Weg des Arbeitnehmers zum Arbeitsplatz nicht im Verantwortungsbereich des Arbeitgebers und sei daher nicht – wie derzeit der Fall – mitzuversichern.
Weiterhin trete die Berufsgenossenschaft auch bei Unfällen ein, die während Schwarzarbeit passieren. „Es kann nicht sein, dass die Solidargemeinschaft, die sich an die strengen Sicherheitsmaßstäbe hält, diejenigen mitfinanziert, die dieses System unterlaufen“, stellt Geckeler klar.
Schließlich sei auch nicht einzusehen, dass die Insolvenzzulage allein von den Arbeitgebern zu erbringen ist. „Diese Zulage kommt im Insolvenzfall ausschließlich den Arbeitnehmern zugute, bezahlt wird sie aber ausschließlich von den Arbeitgebern. Gerecht wäre, dass diese Abgabe künftig zumindest paritätisch finanziert wird“, so Landesinnungsmeister Mader. Bedingt durch die zahlreichen Insolvenzen ist die Insolvenzgeldumlage um nahezu das Vierfache gestiegen.
UVM wird Informationen bündeln und Interessen verstärkt wahrnehmen
Der Unternehmerverband Metall Baden-Württemberg wird seine Mitglieder künftig verstärkt in Fragen der gesetzlichen Unfallversicherung beraten und die Informationen bündeln. Da die Beitragshöhe erst im Detail feststeht, wenn die Betriebe ihren Bescheid im Folgejahr erhalten haben, und der Bescheid jeweils direkt an die einzelnen Betriebe geht, wird sich ein Koordinierungsausschuss beim UVM des Themas annehmen und für eine bessere Information unter den Mitgliedsbetrieben sorgen. Darüber hinaus wird der UVM als Arbeitgeberverband von 2300 Handwerksbetrieben in Baden-Württemberg künftig dafür Sorge tragen, dass die Mitgliedsbetriebe in den paritätisch besetzten Gremien der Berufsgenossenschaften angemessen vertreten sind und so die Entscheidungen dort beeinflussen können.







