(openPR) Ingolstadt, den 01. April 2010: MetaDSB Christian Molter, externer Datenschutzbeauftragter und Datenschutzauditor meldet, dass eine Daten-CD im Umlauf ist, die es in sich hat. Dieses Mal handelt es sich nicht um Steuersünder oder die bekannten Kontaktdaten inklusive Bankverbindung, sondern um Unternehmen, die entgegen gesetzlicher Vorgabe keinen, oder lediglich einen Alibi-Datenschutzbeauftragten stellen. Nach § 43 BDSG kann diese Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße bis zu 50.000,- Euro geahndet werden. Es soll sich um Datensätze von ca. 170.000 Unternehmen, davon ca. 14.000 in Bayern handeln. Insgesamt sind so bis zu 8,5 Milliarden Euro an Geldbuße möglich. Sollte die Überprüfung der Datenschutzmaßnahmen vor Ort weitere Verstöße zu Tage fördern, können gegen das Unternehmen zusätzliche Geldbußen bis zu 50.000,- oder 300.000,- Euro je Ordnungswidrigkeit verhängt werden. In Zeiten knapper öffentlicher Kassen ist davon auszugehen, dass auch bei dieser CD einzelne Datensätze vor Kauf überprüft werden.
Weitere Informationen zur angebotenen Datenschutzbeauftragte-CD sind unter dem Link http://www.metadsb.de/news/blog/16-datenschutz/88-aprilscherz abrufbar.
Auf http://www.metadsb.de/news/blog/16-datenschutz/89-dsbjaodernein wird eine Übersicht angeboten, ob ein Datenschutzbeauftragter zu stellen ist.












