openPR Recherche & Suche
Presseinformation

Mehr als ein gesetzliches Muss: Der betriebliche Datenschutzbeauftragte

28.01.202507:15 UhrIT, New Media & Software
Bild: Mehr als ein gesetzliches Muss: Der betriebliche Datenschutzbeauftragte
UIMC: pragmatisch.erfahren.verständlich.
UIMC: pragmatisch.erfahren.verständlich.

(openPR)

Der Datenschutzbeauftragte stellt einen Mehrwert für Unternehmen dar und sollte nicht für politisch-populäre Forderungen geopfert werden

In jüngster Zeit wurde in Deutschland über die Abschaffung des gesetzlich verankerten Datenschutzbeauftragten diskutiert. Hintergrund war die Neufassung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). So hatte der Innenausschuss des Bundesrates diese Forderung erhoben. Die Debatte stellt die Bedeutung und den Mehrwert der Funktion für Unternehmen infrage. Der Datenschutzbeauftragte ist jedoch nicht nur ein gesetzliches Muss, sondern ein wesentlicher Bestandteil einer nachhaltig sicheren und vertrauenswürdigen Datenverarbeitung. UIMC-Geschäftsführer Dr. Jörn Voßbein erklärt zur Diskussion rund um den Datenschutzbeauftragten: „Ein Datenschutzbeauftragter sollte nicht als Bürokratie verstanden werden. Datenschutz ist eine Herausforderung für das gesamte Unternehmen, bei der jede Abteilung ihre Aufgaben zu tragen hat. Gerade deswegen ist ein guter Datenschutzbeauftragte ideal, um gesetzliche Anforderungen zu erfüllen und zugleich pragmatische Lösungen für Unternehmen zu finden. Daher ist die Position des Datenschutzbeauftragten viel zu bedeutsam, als dass sie für politisch-populäre Forderungen geeignet ist.“

Wie ist die rechtliche Position des Datenschutzbeauftragten?

Nach § 38 BDSG müssen Verantwortliche und Auftragsverarbeiter einen Datenschutzbeauftragten dann ernennen, wenn sie mindestens 20 Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigen. Sobald also beispielsweise mehr als 20 Personen im Hause Zugriff auf E-Mails hat, ist ein Datenschutzbeauftragter zu bestellen. Außerdem müssen Organisationen, die einer Verpflichtung zur Durchführung einer Datenschutzfolgenabschätzung unterliegen oder personenbezogene Daten geschäftsmäßig zur Übermittlung oder für Markt- oder Meinungsforschung verarbeiten, unabhängig von der Anzahl der Beschäftigten einen Datenschutzbeauftragten benennen.

Was sind die Aufgaben in einer solchen Position?

Datenschutzbeauftragte haben gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) spezifische Aufgaben, wie die Beratung und Schulung der Unternehmen hinsichtlich datenschutzrechtlicher Pflichten sowie die Überwachung der Einhaltung entsprechender Vorschriften und interner Regelungen. Während in der DSGVO die Umsetzung von Datenschutzmaßnahmen nicht explizit zur Rolle der Beauftragten zählt, zeigt die Praxis, dass Unternehmen zunehmend eine helfende Hand benötigen, die gemeinsam mit ihnen Lösungen erarbeitet und unterstützt. Letztlich zeigt sich auch: Irgendwer im Unternehmen muss den Datenschutz in die Hand nehmen. Warum also nicht ein Profi, der praxisbezogene Lösungskompetenz besitzt? Dieser kann auch eine datenschutzorientierte Kultur schaffen, die von allen Mitarbeitenden getragen und gelebt wird.

Was ist die Bedeutung des Datenschutzbeauftragten?

Datenschutzbeauftragte können und sollen eine neutrale Rolle spielen und dadurch eine unabhängige Überwachung der datenschutzrechtlichen Standards sicherstellen. Dies ist entscheidend, damit sie ihre Überwachungsfunktion erfüllen und Unternehmen auf Verstöße und Risiken aufmerksam machen können. Die beratende und koordinierende Funktion der Datenschutzbeauftragten stärkt Unternehmen, indem sie datenschutzkonforme Prozesse und Strukturen nachhaltig verankern und die Mitarbeitenden durch Schulungen und Coaching unterstützen.

Ist der Datenschutzbeauftragte ein Einzelkämpfer?

„Unternehmen müssen begreifen, dass Datenschutz nur mit Teamwork funktioniert,“ fügt Datenschutzfachmann Dr. Jörn Voßbein hinzu. „Es ist wichtig, die Beschäftigten zu sensibilisieren, sie zu befähigen und mit ihnen zusammenzuarbeiten. Der Datenschutzbeauftragte ist hierbei ein wertvoller Partner, um die Umsetzung und Aufrechterhaltung eines hohen Datenschutzniveaus zu gewährleisten. Nur so können Unternehmen eine sichere und vertrauensvolle Basis im Umgang mit Daten schaffen. Die Diskussion, diese Position abzuschaffen, erscheint als politische Nebelkerze in aufgeregten Zeiten.“

Fazit: Mit der Schaffung einer solchen Datenschutz-Kultur, unterstützt durch Schulungen und eine gezielte Einbindung aller relevanten Abteilungen, können Unternehmen nicht nur gesetzliche Anforderungen erfüllen, sondern auch das Vertrauen ihrer Kunden stärken und sich langfristig Wettbewerbsvorteile sichern. Ebenfalls erhöht eine gute Datenschutzkultur das Vertrauen der Mitarbeiter, ein in Zeiten des Fachkräftemangels nicht zu unterschätzender Vorteil. Die Erfahrung zeigt, dass durch einen fähigen Datenschutzbeauftragten grundsätzlich die Prozesse und die Organisation sowie deren Sicherheit auch im Sinne des Business optimiert wird.

Verantwortlich für diese Pressemeldung:

News-ID: 1273293
 414

Pressebericht „Mehr als ein gesetzliches Muss: Der betriebliche Datenschutzbeauftragte“ bearbeiten oder mit dem "Super-PR-Sparpaket" stark hervorheben, zielgerichtet an Journalisten & Top50 Online-Portale verbreiten:

PM löschen PM ändern
Disclaimer: Für den obigen Pressetext inkl. etwaiger Bilder/ Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen. Wenn Sie die obigen Informationen redaktionell nutzen möchten, so wenden Sie sich bitte an den obigen Pressekontakt. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um ein Belegexemplar oder Quellenennung der URL.

Pressemitteilungen KOSTENLOS veröffentlichen und verbreiten mit openPR

Stellen Sie Ihre Medienmitteilung jetzt hier ein!

Jetzt gratis starten

Weitere Mitteilungen von UIMC (ab 2024)

Bild: Jahresrückblick 2025: Datenschutz, Informationssicherheit und Compliance im WandelBild: Jahresrückblick 2025: Datenschutz, Informationssicherheit und Compliance im Wandel
Jahresrückblick 2025: Datenschutz, Informationssicherheit und Compliance im Wandel
_2025 war ein Jahr, in dem Datenschutz, Informationssicherheit und Compliance nicht nur Schlagworte waren. Neue Gesetze wie das NIS2-Umsetzungsgesetz, der geplante „digitale Omnibus“, Risiken der Künstlichen Intelligenz, digitale Souveränität, und nicht zuletzt die fast schon vergessene Bundestagswahl 2025 haben Unternehmen und öffentliche Stellen beschäftigt. Dieser Jahresrückblick ordnet die wichtigsten Entwicklungen ein – und zeigt, was das ganz praktisch für Ihre Compliance-Strategie bedeutet._ Das Jahr begann politisch mit der Bundestag…
Bild: Human Firewall: Starker Schutz gegen CyberangriffeBild: Human Firewall: Starker Schutz gegen Cyberangriffe
Human Firewall: Starker Schutz gegen Cyberangriffe
_In einer zunehmend digitalisierten Welt sind technische Sicherheitsmaßnahmen wie Firewalls und Virenscanner längst Standard. Doch der entscheidende Faktor für den Schutz sensibler Daten bleibt der Mensch. Mit gezielten Maßnahmen und einer gelebten Sicherheitskultur werden Mitarbeitende zum wirksamsten Schutzschild gegen Cyberangriffe – die sogenannte Human Firewall. In diesem Artikel erfahren Sie, warum die Human Firewall für Unternehmen unverzichtbar ist, wie Sie diese stärken und welche konkreten Maßnahmen nachhaltige Informationssicherhei…

Das könnte Sie auch interessieren:

Bild: Versicherung externer Datenschutzbeauftragter in Zusammenarbeit mit der AllianzBild: Versicherung externer Datenschutzbeauftragter in Zusammenarbeit mit der Allianz
Versicherung externer Datenschutzbeauftragter in Zusammenarbeit mit der Allianz
Externe Datenschutzbeauftragte haften grundsätzlich mit ihrem gesamten Privatvermögen für die Richtigkeit ihrer Beratungstätigkeit. Es ist daher für externe Datenschutzbeauftragte mehr als empfehlenswert, sich mit einer speziellen Versicherung (“Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für selbständige Datenschutzbeauftragte”) abzusichern In Zusammenarbeit …
Bild: Die Datenschutz-Grundverordnung – Teil 1: Der DatenschutzbeauftragteBild: Die Datenschutz-Grundverordnung – Teil 1: Der Datenschutzbeauftragte
Die Datenschutz-Grundverordnung – Teil 1: Der Datenschutzbeauftragte
… und gilt in der gesamten Europäischen Union unmittelbar. Wir haben für Sie die wichtigsten Informationen zusammengestellt und beginnen mit Teil 1: „Der Datenschutzbeauftragte“. Wann muss ein Datenschutzbeauftrager benannt werden? Die Benennung eines Datenschutzbeauftragten kann sich sowohl aus Artikel 37 DSGVO direkt oder aus nationalem Recht ergeben …
Bild: Die Rolle des Datenschutzbeauftragten im Kontext mit der KI-VerordnungBild: Die Rolle des Datenschutzbeauftragten im Kontext mit der KI-Verordnung
Die Rolle des Datenschutzbeauftragten im Kontext mit der KI-Verordnung
… https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=OJ:L_202401689) bringt bedeutende Veränderungen und Herausforderungen für Unternehmen mit sich, auch in Bezug auf den Datenschutz. Die Funktion des Datenschutzbeauftragten (DSB) ist dabei von zentraler Bedeutung für die Umsetzung und Einhaltung der KI-Verordnung.Die Aufgaben eines Datenschutzbeauftragten gemäß Artikel …
Betriebliche Datenschutzbeauftragte
Betriebliche Datenschutzbeauftragte
… 2013 im Haus der Technik in Essen statt. In vielen Unternehmen herrscht immer noch der Irrglaube, dass die IT-Leitung praktischerweise auch gleich als betrieblicher Datenschutzbeauftragter bestellt werden kann. Schließlich kennt sich die IT-Leitung ja mit Datenschutz aus... Der Gesetzgeber befürchtet hier allerdings einen Interessenkonflikt und schließt …
Bild: Betriebliche Datenschutzbeauftragte bald auch in Österreich?Bild: Betriebliche Datenschutzbeauftragte bald auch in Österreich?
Betriebliche Datenschutzbeauftragte bald auch in Österreich?
Österreich plant die Einführung betrieblicher Datenschutzbeauftragter ab Juli 2009. Damit wäre die Alpenrepublik nach Deutschland und der Slowakei der dritte EU-Mitgliedsstaat, der seinen Unternehmen diese Form der betrieblichen Selbstkontrolle verbindlich vorschreibt. Weitere vier EU-Mitgliedsstaaten – Frankreich, Luxemburg, Niederlande und Schweden …
Der Datenschutzbeauftragte und seine Software
Der Datenschutzbeauftragte und seine Software
Der Datenschutzbeauftragte sucht seine Software nach Funktionalität und Zukunftstauglichkeit aus Wird man zum Datenschutzbeauftragten (DSB) ernannt, stellt sich sehr schnell die Frage: welche Software brauche ich, um mein Arbeitsgebiet effizient abzudecken! Es ist wahrscheinlich, dass der junge Datenschutzbeauftragte sein Arbeitsgebiet, das BDSG oder …
Bild: 2. Praxistage Datenschutz für betriebliche Datenschutzbeauftragte in StuttgartBild: 2. Praxistage Datenschutz für betriebliche Datenschutzbeauftragte in Stuttgart
2. Praxistage Datenschutz für betriebliche Datenschutzbeauftragte in Stuttgart
Der Berufsverband der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD) e.V. und die BWRmed!a Akademie laden am 23./24. September 2009 nach Stuttgart ein Bonn – Datenschutzbeauftragte in Betrieben (und Behörden) werden mit immer mehr Datenschutz-Forderungen konfrontiert. Die gesetzlichen Anforderungen steigen ebenso, nicht zuletzt durch die nun beschlossene …
Neue Objekte "Cloud" und "TOM" in opus i Datenschutzmanagement
Neue Objekte "Cloud" und "TOM" in opus i Datenschutzmanagement
… Optische Vorrichtung (z.B. Videokamera). Im Datenschutzmanagement spielt die Cloud eine immer grer werdende Rolle. Cloud ist ein eigenes Arbeitsgebiet, mit dem sich Datenschutzbeauftragte beschäftigen und ihre Feststellungen, Hinweise und Empfehlungen dokumentieren. Da die Informationen zur Cloud nicht unbedingt gut im Verfahrensverzeichnis abgelegt werden …
Bild: EU-Studie: Handlungsbedarf bei der Rolle von DatenschutzbeauftragtenBild: EU-Studie: Handlungsbedarf bei der Rolle von Datenschutzbeauftragten
EU-Studie: Handlungsbedarf bei der Rolle von Datenschutzbeauftragten
UIMC: Ohne Sensibilisierung des Managements geht es nicht.Der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) schlägt Alarm: Datenschutzbeauftragte verfügen oftmals über eine zu geringe Ressourcenausstattung, sind mit anderen Aufgaben belastet und/oder vernachlässigen Fort- und Weiterbildungen. Kurz: Artikel 38 Abs. 2 der DSGVO (Datenschutzgrundverordnung) wird …
Bild: Datenschutz Checkliste als Arbeitshilfe für DatenschutzbeauftragteBild: Datenschutz Checkliste als Arbeitshilfe für Datenschutzbeauftragte
Datenschutz Checkliste als Arbeitshilfe für Datenschutzbeauftragte
Viele Datenschutzbeauftragte in Unternehmen kennen das Problem: das Datenschutzrecht wird immer komplexer und komplizierter. Um Datenschutzbeauftragte zu unterstützen hat das IITR nun zwei kostenlose Checklisten online gestellt, die Datenschutzbeauftragten in ihrer täglichen Arbeit helfen können. Unter dem Link http://www.iitr.de/checklisten.html finden …
Sie lesen gerade: Mehr als ein gesetzliches Muss: Der betriebliche Datenschutzbeauftragte