(openPR) Eine mehrdeutige Regelung in einem Arbeitsvertrag wird - da der Arbeitgeber der Vertragsverwender ist - in ständiger Rechtsprechung zugunsten des Arbeitnehmers ausgelegt. Dies bestätigte sich wieder vor dem LAG Düsseldorf - und rettete einer Arbeitnehmerin die gekündigt hatte das Weihnachtsgeld. Aufgrund der unklaren Formulierung habe die Arbeitnehmerin nicht eindeutig erkennen können, dass ihre fristgerechte Kündigung den Anspruchsverlust nach sich ziehe.
Ist eine Vertragsregelung mehrdeutig, werde eine Regelung stets zu Lasten desjenigen ausgelegt, der sie verwendet. Dies ist im Zweifel der Arbeitgeber. Deshalb erscheint es zweckmäßig, Arbeitsverträge regelmäßig auf derartige Vertragsklauseln hin zu prüfen.
Quelle: LAG Düsseldorf, Sa 1628/08
Mitgeteilt von Rechtsanwalt Martin J. Warm, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Fachanwalt für Steuerrecht,
Anwalt für Mittelstand und Wirtschaft, Paderborn
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