(openPR) Bonn, 26.02.2010. In Deutschland setzt das Branntweinmonopol den gesetzlichen Rahmen für Hobbybrenner und der ist hierzulande sehr eng. Privatpersonen dürfen demnach nur mit Destillen von einem Kesselvolumen von unter 0,5 Liter legal destillieren. Zwar lässt sich auch mit dieser Größe ein anständiges Destillat produzieren, allerdings ist der Aufwand für die Destillation und auch für die Produktion der Minidestillen erheblich höher als für größere Modelle. Ein Blick über die Grenzen zeigt, dass Deutschland hier einen schwer nachvollziehbaren Alleingang geht: So gibt es in Frankreich, Österreich oder den Niederlanden keine derart engen Beschränkungen für Hobbybrenner. Bedenkt man, dass dem deutschen Staat das Branntweinmonopol jährlich ca. 80 Mio. EUR kostet, so ist diese Gesetzgebung umso unverständlicher.
Wer gegen die derzeitigen Beschränkungen aktiv vorgehen möchte, hat jetzt die Möglichkeit, bei einer öffentlichen Petition an den Bundestag mitzuzeichnen, die sich für die unbürokratische Freigabe von Dampfdestillationsanlagen einsetzt (https://epetitionen.bundestag.de/index.php?action=petition;sa=details;petition=9911 ). Die Petition wird von Dr. Richter Premiumdestillen begrüßt und unterstützt.













