(openPR) Zur Zeit erhalten viele Anleger unliebsame Post von ihren Schiffsfonds. Wegen Liquiditätsproblemen verlangt die Gesellschaft die getätigten Ausschüttungen zurück. Offensichtlich hat es sich bei diesen Ausschüttungen um gewinnunabhängige Ausschüttungen gehandelt, so dass sie unter dem Vorbehalt der Rückzahlung stattfanden. Es steht sogar zu befürchten, dass einige Anleger Geld nachschiessen müssen.
Hintergrund dürfte die Tatsache sein, dass viele Emittenten und Reeder zu viele Schiffe bestellt haben, wobei gerade Schiffsfonds sich wegen ihrer hohen Nebenkosten auszeichnen. Der Anleger sieht meist nur das Agio. Erheblicher sind aber die hohen Nebenkosten, die im Schnitt bei 21% des Anlegerkapitals liegen. Dieser Betrag wird nicht angelegt.
Vielmehr werden diese Beträge für Gewinnbeteiligungen, Kapitalbeschaffungskosten, Treuhandgebühren und Kosten für Plazierungsgarantien verwendet. Auch der Vermittler bzw. Berater verdient erheblich an dem Vertrieb, was dem Anleger verschwiegen wird. Hierzu meint Frau Rechtsanwältin und Fachanwältin für Bank und Kapitalmarktrecht Zuhal Canpalat: "Die Emittenten argumentieren bei den bestehenden Liquiditätsengpässen mit der Wirtschaftskrise. Tatsächlich liegen die Probleme wo anders. Die Emittenten haben viel zu viele Schiffe gekauft oder geleast, obwohl das Marktrisiko in Form des Überangebotes absehbar war. Dieses Risiko trägt vollends der Anleger, der für seine Anteile bereits viel Geld bezahlt hat. Die meisten Anleger wurden weder über die "weichen" Kosten in Höhe von 21% aufgeklärt, noch über die Provisionen, die an den Vertrieb bzw. Berater geflossen sind.
Die Anleger erwartet unter Umständen auch eine Nachschusspflicht. Dies hängt jeweils vom Gesellschaftsvertrag ab." Betroffene Anleger sollten in jedem Fall etwaige Ansprüche aus Prospekthaftung bzw. Falschberatung überprüfen lassen. Neben Schiffsfonds sind auch weitere Fonds, wie Leasinggesellschaften, Immobilienfonds, betroffen. Die Rückzahlung der Ausschüttungen sollten die Anleger nicht kritiklos hinnehmen, so die Dortmunder Anlegerschutzanwältin Zuhal Canpalat von http://www.wcb-recht.de.












