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Elektronische Betriebsprüfung: So prüft das Finanzamt

10.02.201008:43 UhrIT, New Media & Software
Bild: Elektronische Betriebsprüfung: So prüft das Finanzamt

(openPR) Die elektronische Betriebsprüfung nach § 147 Absatz 5 und 6 AO räumt der Finanzverwaltung bei einer Außenprüfung das zusätzliche Recht ein, die mithilfe eines Datenverarbeitungssystems erstellte Buchführung des Steuerpflichtigen durch Datenzugriff zu prüfen. Das Hamburger Abendblatt stellt in ihrer Online-Ausgabe im Artikel „Wenn der Steuerprüfer zweimal klingelt“ einen Sieben-Punkte-Alarmplan für angekündigte Betriebsprüfungen vor.



Wegen der zunehmenden Digitalisierung von Daten werden die Vorgänge immer transparenter und lassen sich auch schneller abgleichen. Das gilt nicht nur für Großunternehmen, sondern auch für kleinere Betriebe und Selbstständige.

Jeder Selbstständige oder Unternehmer möchte bei der Steuererklärung möglichst viele Steuern sparen, jedoch das vielzitierte „Steuerchaos“ und die Flut von Steuergesetzen erschweren die korrekte Steueranwendung. So wird jedem Besuch des Steuerprüfers mit einem gewissen Bangen entgegengesehen.

- Welche Arten der Steuerprüfung gibt es und welche Anlässe erhöhen die Prüfungswahrscheinlichkeit?
- Welche Informationsquellen hat die Finanzverwaltung?
- Wie bereite ich mich auf eine Steuerprüfung vor?
- Wie läuft eine Steuerprüfung ab und was wird von mir an Mitarbeit erwartet?
- Die Steuerfahndung: Was sollte ich jetzt beachten?
- Sieben-Punkte-Alarmplan: So machen Sie und Ihre Mitarbeiter keine Fehler!

Der Artikel im Hamburger Abendblatt
http://www.abendblatt.de/ratgeber/article1364610/Wenn-der-Steuerpruefer-zweimal-klingelt.html
bezieht sich auf das Fachbuch von K. Jan Schiffer „Steuerprüfung – So prüft das Finanzamt Selbstständige und Unternehmen“, erschienen im Verlag C. H. Beck in der Reihe „Beck Kompakt“ (ISBN 978-3-406-59359-8, 6,80 EUR).

Die oben genannten Fragen werden im Fachbuch kompetent und kompakt beantwortet. Der Autor, Herr Rechtsanwalt Dr. K. Jan Schiffer ist Gründungspartner der Anwaltskanzlei SP§P Schiffer & Partner in Bonn.
Da die elektronische Betriebsprüfung noch mit verschiedenen rechtlichen und praktischen Unsicherheiten verbunden ist, spricht auch der Compliance-Spezialist hsp aus Norderstedt (www.gdpdu-wiki.de) eine Empfehlung für dieses Fachbuch aus.

Mit über 100 Installationen zählt die GDPdU-Komplettlösung Opti.List® zu den Marktführern im Bereich der auswertbaren Datenarchivlösungen. Über die Webseite http://www.archivierungspflicht.de kann eine kostenlose Info-CD oder eine kostenlose Eintrittskarte zur CeBIT2010 angefordert werden.

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