(openPR) Die CE-Kennzeichnung signalisiert dem Käufer und den Marktaufsichtsbehörden, dass die Produkte den Europäischen Sicherheitsstandards entsprechen. Dies gilt für Spielwaren und Haushaltsgeräte ebenso wie für Maschinen und EDV-Anlagen. Doch immer wieder werfen die Regelungen zur CE-Kennzeichnung Fragen auf und machen Probleme bei der Umsetzung in die Praxis. Verantwortlich in erster Linie ist der Hersteller bzw. der In-Verkehr-Bringer in der EU und damit auch die Importeure. Daher ist es für die Hersteller und Händler wichtig, die europäischen Richtlinien inhaltlich genau zu kennen und den CE-Prozess ordnungsgemäß vorzunehmen. Hierzu bietet die LGA Akademie in Nürnberg ab 16. März 2010 eine Ausbildung zum CE-Beauftragten in drei Modulen an.
Das CE-Zeichen wird häufig als sicherheitstechnischer „Reisepass“ für den europäischen Binnenmarkt bezeichnet. CE steht für Communauté Européenne (Europäische Gemeinschaft) und belegt die Übereinstimmung eines Produktes mit den jeweils maßgeblichen europäischen Richtlinien. In allen Ländern der EU dürfen Produkte, wie z.B. Maschinen und Anlagen, nur vermarktet und betrieben werden, wenn Sie die CE-Kennzeichnung tragen. Deshalb ist es für Unternehmen, die auf europäischer Ebene agieren, unabdingbar, Experten in Sachen CE-Kennzeichnung im Hause zu haben. Das Know-how auf diesem Gebiet sollte zudem stets aktualisiert werden, da die Fertigungsverfahren, Produkte und Richtlinien einer Anpassung an den Stand der Technik unterworfen sind.
Kompetenzvermittlung in modularer Form
Als kompetenter Partner für Qualifizierung und Zertifizierung bietet die TÜV Rheinland LGA Akademie eine Ausbildung zum CE-Beauftragten in drei Modulen an. Jedes Modul umfasst zwei Unterrichtstage. Begonnen wird im ersten Modul mit den wichtigsten Rechtsgrundlagen. Dazu erhalten die Teilnehmer einen Überblick über die gesetzlichen Anforderungen und Normen in der EU, die Inhalte der CE-Richt-linien und die damit verbundenen Vorschriften. Im zweiten Modul stehen die Konformitätsbewertung sowie die Recherche mit der Anwendungsprüfung im Vordergrund. Hier geht es im Wesentlichen um die praktische Umsetzung von Sicherheitsanforderungen und die Durchführung von Gefahrenanalysen und Risikobewertungen. Die notwendigen Schritte in Konstruktion zur Gefahrenabwehr werden genauso behandelt wie die Arten der Verfahrensdurchführung. Das dritte Modul steht unter dem Zeichen der Dokumentation und der Organisation. Neben der Betriebs- oder Gebrauchsanweisung werden auch die Grundlagen der technischen Dokumentation ausführlich besprochen. Fragestellungen wie die effektive Integration der CE-Prozesse in betriebliche Abläufe, Beschwerdebuch, Warnhinweise und Kennzeichnungsmodalitäten vervollständigen die Ausbildung.
Vielfältiger Bedarf bei Herstellern von Maschinen und Anlagen
Aktuelle Änderungen der CE-Rahmenvorschriften, In-Kraft-Treten der neuen Maschinenrichtlinie 2006/42/E am 29.12.2009 sowie neue und geänderte Normen für Maschinen und Anlagen fordern eine Auffrischung bzw. Ergänzung des CE-Exper¬ten¬wissens. Deshalb ist die Ausbildung zum CE-Beauftragten zu empfehlen für Mitarbeiter aus Entwicklung, Konstruktion, Qualitätsmanagement, Arbeitssicherheit sowie Dokumentation. Alle diese Bereiche sind von der praktischen Umsetzung der Sicherheitsstandards betroffen. Die Ausbildung beginnt am 16. bis 17.03.2010 mit Modul 1. Weitere Informationen erhalten Interessenten direkt bei der LGA Akademie Nürnberg unter: Tel.: 0911 655-4961 oder









