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juravendis Rechtsanwälte ++ Die Kosmetikverordnung

27.01.201008:26 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: juravendis Rechtsanwälte ++ Die Kosmetikverordnung
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(openPR) Wenn der Gesetzgeber Kosmetikunternehmen eine Vereinfachung von Regulierungen verspricht, ist Vorsicht geboten. Denn nicht selten hat sich eine geplante Vereinfachung letzten Endes als Verschärfung für die Unternehmenspraxis entpuppt. Ein weiteres Beispiel dafür könnte die Ende März verabschiedete neue EU-Kosmetikverordnung sein. Sie tritt nach der Veröffentlichung im EU-Amtsblatt vermutlich noch Ende 2009 mit einer Übergangsfrist von bis zu 42 Monaten in Kraft.

juravendis Rechtsanwälte beschäftigen sich unter http://www.juravendis.de/kosmetikverordnung.html insbesondere mit den folgenden Fragestellungen:

o Cosmeceuticals und andere Borderline-Produkte?
++ Abgrenzung gegenüber Arzneimitteln, Biozid-Produkten, Lebensmitteln & Co

o Was bringt das neue Kosmetikrecht?
++ Die Änderungen durch die neue EU-Kosmetikverordnung

o Health Claims und Beauty Claims?
++ So vermeiden Sie Irreführungen durch Wirkversprechen für Kosmetika

o Haben Sie aktuellen Handlungsbedarf?
++ Verteidigung gegen Abmahnungen, einstweilige Verfügungen und behördliche Beanstandungen

o Strategien für die Zukunft?
++ Der Kosmetikvertrieb nach Geltung der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009

Weitere Informationen erhalten Sie kostenfrei und unverbindlich unter http://www.juravendis.de/kosmetikverordnung.html

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