(openPR) Anlässlich des bevorstehenden muslimischen Opferfestes befürchten Tierschützer wieder zahlreiche Verstöße gegen die geltenden Schlachtvorschriften. Nur strengste Kontrollen durch die zuständigen Veterinärämter unter Einbeziehung der Ordnungsämter und der Polizei im Umfeld von Schäfereien und der auf Weiden befindlichen Schafherden kann das illegal Schlachten ohne vorherige Betäubung (Schächten) verhindert werden.
Auch in Deutschland feiern die Muslime vom 20. bis 24. Januar das Opferfest Kurban Bayrami. Hierdurch wird einerseits an Abrahams Demut und Gehorsam gegenüber Gott (Allah) erinnert, andererseits an den ihm von Gott gewiesenen Ausweg durch Opferung eines Schafs anstelle seines Sohnes. Abraham tötete den Widder gemäß dem damals besten verfügbaren Verfahren mittels Kehlschnitt, denn Gott (Allah) wollte und will kein unnötiges Leiden auch nur eines seiner Geschöpfe. Dieses Gebot findet noch heute seinen Ausdruck in mehreren eigentlich streng zu beachtenden Vorschriften des Koran: Die Opfertiere sollen beruhigt, gefüttert und getränkt werden. Sie dürfen weder die Tötung eines anderen Tieres noch das Messer sehen und jede einzelne Schlachtung darf erst nach der Anrufung Gottes vollzogen werden.
„Wir Tierschützer wissen diese ethisch begründeten Grundforderungen des Koran sehr zu schätzen, weil sie ein Innehalten bewirken und an den jedem Lebewesen innewohnenden einmaligen gottgegebenen Wert erinnern. Wir wünschten uns, dass sie auch bei allen gewerblichen Schlachtungen zum Tragen kämen“, meint Eckard Wendt von der Arbeitsgemeinschaft für artgerechte Nutztierhaltung e.V. und ergänzt: „In einer Zeit, in der auch Muslime bei fast jedem Eingriff beim Zahnarzt auf Schmerzausschaltung durch örtliche Betäubung bestehen und bei großen Operationen wie selbstverständlich die Anwendung modernster Methoden der Anästhesie erwarten, stellt jede Schlachtung ohne vorherige Betäubung, bei der das Tier also sein Sterben unter Atemnot und bei Erstickungsanfällen bei vollem Bewusstsein miterlebt, einen unüberbietbaren Anachronismus dar. Für jeden Muslim, der Gebrauchsgegenstände, die Abraham nicht zur Verfügung standen, also Mobiltelefone, Autos oder Mikrowellengeräte benutzt und sich statt zu Fuß oder auf dem Rücken eines Kamels sogar im Flugzeug auf die Pilgerreise nach Mekka begibt, sollte auch die Anwendung einer wirksamen Betäubung für Schlachttiere eine Selbstverständlichkeit sein. Durch das Festhalten an überholten Traditionen und die gegenüber wehrlosen Tieren ausgeübte vermeidbare Grausamkeit beim betäubungslosen Schlachten wird das muslimische Fest der Nächstenliebe geradezu in sein Gegenteil verkehrt. Dies erkennen auch immer mehr muslimische Geistliche bis hin zu höchsten Glaubensinstanzen wie dem Ayatollah Khamenei, der auch das Schlachten nach unblutiger Betäubung mittels Elektroschock oder durch einen nicht in den Schädel eindringenden Bolzenschlag zulässt. Den übrigen sollte zu denken geben, dass eine größer werdende Zahl Muslime, insbesondere jedoch Muslima, sich von der grauenvollen Praxis des betäubungslosen Schlachtens distanzieren, indem sie auf den Konsum von Halal-Fleisch verzichten und Bedürftigen zum Opferfest lieber Geld als Fleisch spenden, um nicht an den unbeschreiblichen Todesqualen die Opfertiere mitschuldig zu werden.“








