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Bundestag entscheidet über mehr Schutz für Mastkaninchen und Wildtiere in Zirkussen

29.09.201015:15 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft

(openPR) Am Donnerstag, 30. September, wird abends der Bundestag über mehrere Anträge der Oppositionsfraktionen zur Verbesserung des Tierschutzes abstimmen. Der Bundesverband Menschen für Tierrechte begrüßt diese Initiativen und appelliert an die Regierungsfraktionen, den Anträgen zuzustimmen. Tierschutz dürfe dieses Mal nicht der Parteiraison untergeordnet werden, denn Anträge der Opposition würden erfahrungsgemäß von den Regierungsfraktionen abgelehnt.



Für die gewerbliche Kaninchenhaltung beantragten bereits im Juni SPD, Grüne und Linke in eigenen Anträgen, verbindliche Vorgaben einzuführen. Mast- und Zuchtkaninchen werden heute in engen Käfigen auf Gitterböden und nach Ansicht der Tierschützer in höchstem Maße tierschutzwidrig gehalten. Doch der Agrarausschuss des Bundestages empfiehlt mit den Stimmen von CDU, CSU und FDP dem Bundestag, die Anträge abzulehnen. Der Ausschuss setzt darauf, die Ergebnisse des laufenden Forschungsprojektes der Bundesregierung zur Kaninchenhaltung abzuwarten, um festzustellen, ob für die gewerbliche Kaninchenhaltung spezifische Reglungen überhaupt notwendig seien.

Auch der Antrag der SPD auf Einführung eines Zulassungsverfahrens für landwirtschaftliche Tierhaltungssysteme und Betäubungseinrichtungen zum Schächten wurde im Vorfeld zur Bundesratssitzung mit den Stimmen der Regierungsfraktionen vom Landwirtschaftsausschuss des Bundestags abgelehnt mit dem Hinweis, der Bundestag solle die Ergebnisse des Forschungsprojektes der Bundesregierung zur Tierhaltung abwarten.

„Die Zustände in der kommerziellen Kaninchenhaltung und beim betäubungslosen Schlachten sind derart tierschutzwidrig und verlangen umgehendes Handeln. Auch die zügige Einführung des sogenannten Tierschutz-TÜVs, durch den ab 2012 nur tiergerechte Haltungssysteme zugelassen würden, ist das Mindeste, was Politik, Industrie und Verbraucher den Milliarden Nutztieren schulden. Wir haben kein Verständnis, dass die Regierungsfraktionen die Oppositionsanträge ausbremsen wollen und dabei in Kaufen nehmen, ihren Machtanspruch auf dem Rücken der Tiere auszutragen“, so Dr. Kurt Simons, Vorsitzender des Bundesverbandes.

Ebenfalls zur Abstimmung kommt der Antrag der Grünen für ein Verbot der Wildtierhaltung in Zirkussen. Eine Beschlussempfehlung des Landwirtschafstausschusses wird heute erwartet. „Nachdem sich die FDP schon für ein Verbot der Wildtierhaltung in Zirkussen stark gemacht hat, erwarten wir, dass die Freien Demokraten nun auch den Grünen Antrag unterstützen“, so Simons.

Nach Auffassung des Bundesverbandes Menschen für Tierrechte ist das Wildtierverbot für Zirkusse eine Selbstverständlichkeit. Frei lebende Tiere leiden in Wandermenagerien, weil sie ihre Grundbedürfnisse nicht ausleben könnten. Tierdressuren zur Volksbelustigung wirkten heute abstoßend. 11 europäische Länder haben diesen würdelosen Umgang mit Wildtieren bereits verboten. Österreich stand deshalb schon vor dem Europäischen Gerichtshof, der die Rechtmäßigkeit dieses Verbots bestätigte. Nach Aussagen der Tierrechtler zögere die Bundesregierung seit 2003 dem Bundesratsbeschluss nach einem Wildtierhaltungsverbot in Zirkussen nachzukommen. Für diese Verweigerungshaltung gebe es keinen einzigen Sachgrund. Wie dringend ein Verbot der Wildtierhaltung in Zirkusbetrieben auf Bundesebene erforderlich sei, zeige mittlerweile das kommunale Handeln. Immer mehr Städte suchten nach Möglichkeiten, Zirkusse mit Wildtierhaltungen nicht in ihren Kommunen gastieren zu lassen, vermissten jedoch Rechtssicherheit.

Anträge und Ausschussempfehlungen unter: www.tierschutzwatch.de
(Menueführung: Bund, Bundestag, dann Fraktionen SPD, Grüne und Linke anklicken)

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