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Muslimisches Opferfest: Tierquälerei verhindern!

04.11.201115:51 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: Muslimisches Opferfest: Tierquälerei verhindern!
Schächten ist eine extrem tierquälerische Tötungsmethode. © Deutsches Tierschutzbüro
Schächten ist eine extrem tierquälerische Tötungsmethode. © Deutsches Tierschutzbüro

(openPR) Im Zusammenhang mit dem Opferfest verstoßen noch immer viele Muslime gegen das Betäubungsgebot der deutschen Tierschutz-Schlachtverordnung, die zumindest eine Kurzzeitbetäubung vorschreibt. Des Weiteren beklagen Tierschützer, dass sich manche Schäfer dazu verleiten lassen, auch Privatpersonen ohne den vorgeschriebenen Fachkundenachweis das betäubungslose Töten auf ihren Betrieben durchführen zu lassen. Es sei ein unerträgliches Ärgernis, dass auch viele Amtsveterinäre diesem Treiben durch Untätigkeit Vorschub leisten. Die Arbeitsgemeinschaft für artgerechte Nutztierhaltung fordert deshalb Verdachtskontrollen, die selbstverständlich nicht vorher angekündigt werden dürfen.

Beim rituellen Schlachten wird den Tieren bei vollem Bewusstsein zur Entblutung die Kehle durchschnitten. Diese Tradition geht auf die alttestamentarische Erzählung von Abraham zurück, der statt der zunächst von Gott geforderten Opferung seines Sohnes Isaak ein plötzlich erschienenes Schaf tötete. „Die archaische, betäubungslose Tötung ist heute ein Anachronismus“, betont der Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft für artgerechte Nutztierhaltung e.V. (AGfaN), Eckard Wendt. Schließlich nutzten auch strenggläubige Muslime modernste Technologien nicht nur im Haushalt und im Bereich der Telekommunikation, sondern auch beim Reisen, beispielsweise um zur Hadsch nach Mekka zu gelangen. Auch würde kein Moslem auf die Idee kommen, sich im Falle einer notwendigen Operation noch mit Methoden behandeln zu lassen, die zu Abrahams oder Mohammeds Zeiten üblich waren. Da Allah alle seine Geschöpfe liebe, sei nicht davon auszugehen, dass er das betäubungslose Schächten noch für richtig halte. Außerdem haben höchste sunnitische wie schiitische Instanzen die Kurzzeitbetäubung für im Ausland lebende Muslime gestattet. Deshalb seien Verstöße gegen deutsches Recht nicht mehr hinnehmbar.

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