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Schächten – ein blutiges Ritual zum anstehenden islamischen Opferfest - Missachtung des Tierschutzgesetzes

19.01.200513:23 UhrVereine & Verbände

(openPR) Anlässlich des islamischen Opferfestes vom 20 - 23. Januar erneuert PROVIEH - Verein gegen tierquälerische Massentierhaltung e.V. seine Forderung nach einem Verbot des betäubungslosen Schächtens. „Das betäubungslose Schächten ist Tierquälerei und daher nicht mit dem im Grundgesetz formulierten Staatsziel Tierschutz vereinbar“, meint Sandra Gulla, Vorsitzende von PROVIEH.

Traditionell werden zum islamischen Opferfest Tiere rituell geschlachtet. Von einigen Gläubigen wird hierbei die Auffassung vertreten, dass das Tier aus religiösen Gründen nicht betäubt werden darf. Normalerweise ist nach dem deutschen Tierschutzgesetz eine Betäubung vor der Tötung zwingend vorgeschrieben. Betäubungsloses Schlachten bedeutet für die Tiere erhebliche Leiden und Qualen.

Sandra Gulla fordert deshalb zumindest eine Kurzzeitbetäubung vor der Tötung. Diese ist mit den Geboten des Koran auch nach Ansicht von Autoritäten des islamischen Glaubens vereinbar. Aufgeklärte Muslime, die sich zum Barmherzigkeitsgebot des Korans gegenüber Tieren bekennen, praktizieren die Kurzzeitbetäubung.

Wenn betäubungslos geschächtet werden soll, ist hierfür eine behördliche Ausnahmegenehmigung erforderlich. Wird ohne Ausnahmegenehmigung - oftmals zum Beispiel auch auf der grünen Wiese oder gar in der heimischen Küche - ohne Betäubung getötet, liegt ein krasser Verstoß gegen das Tierschutzgesetz vor. „Werden derartige Vorgänge beobachtet, sollte - wie bei allen Verstößen gegen das Tierschutzgesetz - umgehend Anzeige erstattet werden“, fordert Sandra Gulla.

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