openPR Recherche & Suche
Presseinformation

Beschluss über die Entlastung eines GmbH-Geschäftsführers kann treuwidrig sein

20.01.201008:32 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: Beschluss über die Entlastung eines GmbH-Geschäftsführers kann treuwidrig sein
Rechtsanwalt Prof. Dr. Peter Fissenewert
Rechtsanwalt Prof. Dr. Peter Fissenewert

(openPR) Der Beschluss über die Entlastung eines GmbH-Geschäftsführers ist treuwidrig, wenn er nur dazu dient, den Geschäftsführer der Verantwortung für sein Verhalten zu entziehen und eine weitere Untersuchung zu verhindern.
Im vom Bundesgerichtshof (BGH) entschiedenen Fall (4. Mai 2009, II ZR 169/07) hatte der Geschäftsführer einer GmbH größere Investitionen ohne die erforderliche Zustimmung der Gesellschafterversammlung vorgenommen. Noch ehe die Gesellschafter die Gelegenheit hatten zu beurteilen, ob und gegebenenfalls in welcher Höhe der Gesellschaft ein Schaden entstanden ist, wurde dem Geschäftsführer durch die Gesellschafterversammlung Entlastung erteilt. Ein Gesellschafter, der der Entlastung nicht zugestimmt hatte, erhob Klage auf Feststellung, dass die Entlastung nicht wirksam zustande gekommen ist.
Der BGH entschied, dass es einem Gesellschafter nicht verwehrt sei, durch Erhebung einer Feststellungsklage zu klären, ob und mit welchem Inhalt ein Beschluss gefasst worden ist, wenn das Ergebnis der Abstimmung nicht durch einen Versammlungsleiter festgestellt ist. Die Entscheidung über die Entlastung des Geschäftsführers einer GmbH ist treuwidrig, wenn sie zu einem Zeitpunkt erzwungen wird, zu dem die Gesellschaft zwar von der Pflichtverletzung erfahren habe, aber noch nicht in der Lage ist zu beurteilen, ob der Gesellschaft ein Schaden zugefügt wurde und sie nur dazu dient, den Geschäftsführer der Verantwortung zu entziehen. Die gesellschaftsrechtliche Treuepflicht kann nur dann ein bestimmtes Abstimmungsverhalten gebieten, wenn keine andere Entscheidung als die Versagung denkbar und die Entlastung missbräuchlich ist. Das ist insbesondere der Fall, wenn dem Geschäftsführer schwere Pflichtverletzungen vorzuwerfen sind und der Gesellschaft ein erheblicher Schaden zugefügt wurde. Wegen der Verzichtswirkung ist eine Entlastungsentschädigung auch treuwidrig, wenn sie – wie hier – getroffen wurde.
Tipp: Bei der Entlastung werden zurückliegende Tätigkeiten der Geschäftsführung im Innenverhältnis gebilligt. Die Geschäftsführung wird für den vergangenen Zeitraum von der Haftung gegenüber der Gesellschaft befreit. Aus diesem Grund sollte der Geschäftsführer auf seine Entlastung durch die Gesellschafterversammlung achten. Dieser Anspruch des Geschäftsführers wird all zu häufig vernachlässigt.

Diese Pressemeldung wurde auf openPR veröffentlicht.

Verantwortlich für diese Pressemeldung:

News-ID: 388735
 121

Kostenlose Online PR für alle

Jetzt Ihren Pressetext mit einem Klick auf openPR veröffentlichen

Jetzt gratis starten

Pressebericht „Beschluss über die Entlastung eines GmbH-Geschäftsführers kann treuwidrig sein“ bearbeiten oder mit dem "Super-PR-Sparpaket" stark hervorheben, zielgerichtet an Journalisten & Top50 Online-Portale verbreiten:

PM löschen PM ändern
Disclaimer: Für den obigen Pressetext inkl. etwaiger Bilder/ Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen. Wenn Sie die obigen Informationen redaktionell nutzen möchten, so wenden Sie sich bitte an den obigen Pressekontakt. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um ein Belegexemplar oder Quellenennung der URL.

Pressemitteilungen KOSTENLOS veröffentlichen und verbreiten mit openPR

Stellen Sie Ihre Medienmitteilung jetzt hier ein!

Jetzt gratis starten

Weitere Mitteilungen von Buse Heberer Fromm

Bild: Buse Heberer Fromm berät die WILO SE beim Erwerb der GEP Industrie-Systeme GmbHBild: Buse Heberer Fromm berät die WILO SE beim Erwerb der GEP Industrie-Systeme GmbH
Buse Heberer Fromm berät die WILO SE beim Erwerb der GEP Industrie-Systeme GmbH
Düsseldorf, 14. Januar 2014 – Die WILO SE hat 100 Prozent der Geschäftsanteile an der GEP Industrie-Systeme GmbH, Zwönitz, zum 20. Dezember 2013 übernommen; die GEP Industrie-Systeme GmbH ist ein deutsches Unternehmen, das sich auf die Herstellung von Betriebs-, Trink- und Löschwasseranlagen spezialisiert hat. Durch die Übernahme des Unternehmens baut die WILO SE ihre bestehenden Anwendungsfelder der Wasserversorgung auf dem nationalen wie auch internationalen Markt aus. „Mit Priorität werden die deutschsprachigen Märkte bedient, um den gest…
Buse Heberer Fromm berät Stiebel Eltron bei der Errichtung einer Familienstiftung
Buse Heberer Fromm berät Stiebel Eltron bei der Errichtung einer Familienstiftung
Dr. Ulrich Stiebel hat als Gesellschafter der Stiebel Eltron Unternehmensgruppe die Stiebel Familienstiftung errichtet und seine Unternehmensanteile auf die Stiftung übertragen. Er ist zukünftig Vorstand der Stiftung und Mitglied des Stiftungskuratoriums. Neben Dr. Ulrich Stiebel wird auch dessen Sohn Fabian Stiebel zukünftig dem Stiftungskuratorium angehören. In der zukünftigen Beteiligungsstruktur wird die Stiebel Unternehmensgruppe damit von der Stiebel Familienstiftung sowie Frank Stiebel, dem Bruder des Stifters, zu gleichen Teilen geha…

Das könnte Sie auch interessieren:

Bild: Online Schulung Geschäftsführer - Alles was Sie wissen müssen!Bild: Online Schulung Geschäftsführer - Alles was Sie wissen müssen!
Online Schulung Geschäftsführer - Alles was Sie wissen müssen!
… Einlagen; > die Teilung, die Zusammenlegung sowie die Einziehung von Geschäftsanteilen; > die Bestellung und die Abberufung von Geschäftsführern sowie die Entlastung derselben; > die Maßregeln zur Prüfung und Überwachung der Geschäftsführung; > die Bestellung von Prokuristen und von Handlungsbevollmächtigten zum gesamten Geschäftsbetrieb; > …
Hauptversammlung B+S Banksysteme AG - Alle Beschlussvorschläge mit überragender Mehrheit angenommen
Hauptversammlung B+S Banksysteme AG - Alle Beschlussvorschläge mit überragender Mehrheit angenommen
… künftig zum 30. Juni München, 10.11.2008. Die Beschlussfassung war nahezu einhellig: 99,95% der Aktionäre stimmten auf der Hauptversammung (HV) der B+S Banksysteme AG am 5. November: der Entlastung von Peter Bauch als Vorstand zu; die Entlastung von Herrn Joachim Wollny als Vorstand wurde mit einer Mehrheit von 96,73% der Stimmen vertagt. Die Aufsichtsräte …
Online Schulung: Geschäftsführer - Alles was Sie wissen müssen!
Online Schulung: Geschäftsführer - Alles was Sie wissen müssen!
… Einlagen; > die Teilung, die Zusammenlegung sowie die Einziehung von Geschäftsanteilen; > die Bestellung und die Abberufung von Geschäftsführern sowie die Entlastung derselben; > die Maßregeln zur Prüfung und Überwachung der Geschäftsführung; > die Bestellung von Prokuristen und von Handlungsbevollmächtigten zum gesamten Geschäftsbetrieb; > …
Bild: GRP Rainer Rechtsanwälte: Bewertung der Abberufung eines Gesellschafter-Geschäftsführers aus wichtigem GrundBild: GRP Rainer Rechtsanwälte: Bewertung der Abberufung eines Gesellschafter-Geschäftsführers aus wichtigem Grund
GRP Rainer Rechtsanwälte: Bewertung der Abberufung eines Gesellschafter-Geschäftsführers aus wichtigem Grund
Die Abberufung eines Gesellschafter-Geschäftsführers kann aus wichtigem Grund erfolgen. Allerdings muss zum Zeitpunkt der Beschlussfassung auch tatsächlich ein wichtiger Grund vorliegen. Die Gesellschafterversammlung ist das wichtigste Beschlussorgan einer GmbH und entscheidet in der Regel auch über die Abberufung und Kündigung des Anstellungsvertrags …
Bild: BGH: GmbH-Geschäftsführer muss keine Auskunft über private Vermögensverhältnisse gebenBild: BGH: GmbH-Geschäftsführer muss keine Auskunft über private Vermögensverhältnisse geben
BGH: GmbH-Geschäftsführer muss keine Auskunft über private Vermögensverhältnisse geben
Die Auskunftspflicht eines GmbH-Geschäftsführers nach Insolvenz der Gesellschaft umschließt nicht die Angaben zu seinen persönlichen finanziellen Verhältnissen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) am 5. März 2015 entschieden (IX ZB 62/14). Mit diesem Beschluss hat der BGH die Auskunftspflicht des GmbH-Geschäftsführers erheblich eingeschränkt. Dennoch …
Bild: Gesellschaftsrecht / GmbH-Geschäftsführer: Befreiung des GmbH-Geschäftsführers vom SelbstkontrahierungsverbotBild: Gesellschaftsrecht / GmbH-Geschäftsführer: Befreiung des GmbH-Geschäftsführers vom Selbstkontrahierungsverbot
Gesellschaftsrecht / GmbH-Geschäftsführer: Befreiung des GmbH-Geschäftsführers vom Selbstkontrahierungsverbot
Das OLG Stuttgart hat in einem aktuelle Beschluss zum Eintragungsumfang der Befreiung des GmbH-Geschäftsführers vom sog. Selbstkontrahierungsverbot gem. § 181 BGB Stellung bezogen. Danach ist die Vertretungsbefugnis des Geschäftsführers einer GmbH nach § 10 Abs. 1 Satz 2 GmbHG im Handelsregister einzutragen. Dabei stellt auch die Befreiung vom Selbstkontrahierungsverbot …
Bild: OLG München zur Treuepflicht eines GmbH-GesellschaftersBild: OLG München zur Treuepflicht eines GmbH-Gesellschafters
OLG München zur Treuepflicht eines GmbH-Gesellschafters
… sodass die eine Seite vorschlug, eine Personalagentur einzuschalten. Da der neue Geschäftsführer dringend gefunden werden musste, müssten die Gesellschafter aufgrund der Treuepflicht diesem Beschluss zustimmen. Die andere Seite lehnte diesen Beschluss jedoch ab. Das OLG München sah die Gesellschafter nicht in der Pflicht diesem Beschluss zuzustimmen. Dass …
Fallen bei der Trennung vom GmbH-Geschäftsführer vermeiden
Fallen bei der Trennung vom GmbH-Geschäftsführer vermeiden
… Gesellschafter-Geschäftsführer allerdings darauf achten, dass diese Auflistung nicht übermäßig weit gefasst ist, denn letztlich erweitert dies seine Abberufbarkeit. „Selbst wenn ein satzungsgemäßer Abberufungsbeschluss vorliegt, ist damit noch nicht unbedingt etwas über das tatsächliche Ende der Geschäftsführertätigkeit gesagt", stellt Arens klar. Zwar wird ein satzungsgerechter …
Bild: BVerfG: Verhältnismäßigkeit beim Vorwurf der InsolvenzverschleppungBild: BVerfG: Verhältnismäßigkeit beim Vorwurf der Insolvenzverschleppung
BVerfG: Verhältnismäßigkeit beim Vorwurf der Insolvenzverschleppung
… verfassungswidrig sein, wenn der Anfangsverdacht nicht auf konkreten Tatsachen, sondern nur auf vagen Anhaltspunkten und bloßen Vermutungen beruht, wie das Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 10.01.2018 klarstellte (Az.: 2 BvR 2993/14). In dem zu Grunde liegenden Fall pflegten zwei Gesellschaften seit Jahren enge Geschäftskontakte. Als die eine …
Bild: AG Straubing – „Ich habe fertig“Bild: AG Straubing – „Ich habe fertig“
AG Straubing – „Ich habe fertig“
Zum Beschluss vom 19. März 2007 des Amtsgerichts Straubing (Aktenzeichen 5 Ds 132 Js 94825/05), mit dem das Amtsgericht Straubing die Eröffnung des Hauptverfahrens aus Rechtsgründen abgelehnt hat, da das Handeln der Tatbeteiligten den Tatbestand des § 284 StGB nicht erfüllt, nehmen wir als Beschuldigte wie folgt Stellung: Zunächst ist festzuhalten, dass …
Sie lesen gerade: Beschluss über die Entlastung eines GmbH-Geschäftsführers kann treuwidrig sein