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Gesellschaftsrecht / GmbH-Geschäftsführer: Befreiung des GmbH-Geschäftsführers vom Selbstkontrahierungsverbot

28.11.200708:22 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
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Martin J. Warm, Rechtsanwalt // Fachanwalt für Steuerrecht // Fachanwalt für Arbeitsrecht / Anwalt für den Mittelstand in Paderborn
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(openPR) Das OLG Stuttgart hat in einem aktuelle Beschluss zum Eintragungsumfang der Befreiung des GmbH-Geschäftsführers vom sog. Selbstkontrahierungsverbot gem. § 181 BGB Stellung bezogen. Danach ist die Vertretungsbefugnis des Geschäftsführers einer GmbH nach § 10 Abs. 1 Satz 2 GmbHG im Handelsregister einzutragen. Dabei stellt auch die Befreiung vom Selbstkontrahierungsverbot gem. § 181 BGB eine eintragungspflichtige Tatsache dar. Ob die Befreiung von § 181 BGB generell erteilt wird oder ob sie sich auf bestimmte Arten von Geschäften der GmbH bzw. auf die Vertretung gegenüber bestimmten Dritten beschränkt, ist für die Eintragungspflicht unerheblich. Der Umfang der Vertretungsbefugnis wie der Befreiung vom Verbot des § 181 BGB muss sich dabei ohne Zuhilfenahme der Anmeldungsunterlagen und ohne Kenntnis sonstiger tatsächlicher Umstände aus dem Handelsregister selbst ergeben. Daraus folgt, dass bei der Befreiung vom Selbstkontrahierungsverbot mit Beschränkung auf Geschäfte mit bestimmten Dritten, diese bei der Anmeldung konkret zu benennen und einzutragen sind.
(Quelle: OLG Stuttgart, 8-W-412/07, Beschluss vom 18.10.2007; Verfahrensgang: LG Stuttgart 32 T 3/07 KfH vom 03.08.2007, AG -RegG- Stuttgart HRB 721016)
Mitgeteilt von: rechtsanwalts-TEAM.de Warm & Kanzlsperger in Paderborn, Rechtsanwalt Martin J. Warm, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Fachanwalt für Steuerrecht, Anwalt für Mittelstand und Wirtschaft http://www.rechtsanwalt-in-paderborn.de ; http://www.rechtsanwalts-TEAM.de

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