(openPR) Neues von der ALAG Auto-Mobil GmbH & Co. KG. Diese hat Ihren Anlegern noch im Dezember mitgeteilt, dass nun die Abstimmung über die Liquidation der Gesellschaft zum gewünschten Erfolg, nämlich der Zustimmung zur Eigenliquidation der Gesellschaft geführt hat.
Das Zustandekommen des Beschlusses ist schon äußert ungewöhnlich. Hatte bei der ersten Abstimmung noch eine große Mehrheit gegen die Liquidation gestimmt, soll nun die ausreichende Mehrheit für einen Liquidationsbeschluss in zweiter Abstimmung erreicht worden sein. Dieses ist schon mathematisch kaum zu glauben. Die Rechtsanwälte der ARGE ALAG prüfen nun, ob der Liquidationsbeschluss angefochten oder überprüft werden kann.
Die Anleger im Anlagesegment "Sprint" wurden nun von der Gesellschaft dazu aufgefordert, künftig ihre monatlichen Raten an den Rechtsanwalt Mahlmann zu überweisen. "Die Anleger, die mittlerweile ihre Beteiligung widerrufen oder die Kündigung erklärt haben, sollten aus unserer Sicht nicht weiter bezahlen", erklärt Rechtsanwalt Tintemann, der für die ARGE ALAG tätig ist.
Die Rechtsanwälte der ARGE ALAG haben unterdessen noch vor Jahresende die ersten Klagen gegen die ALAG, die HFT Hanseatische Fondstreuhand GmbH und gegen einige Vermittlungsunternehmen eingereicht. Ziel der Klagen ist es, die Anleger von Nachzahlungen zu befreien und das eingezahlte Geld zurück zu holen.
"Geschädigte Anleger sollten auch jetzt noch Ihre Ansprüche anmelden und die Chancen für ein Vorgehen gegen sämtliche Prozessbeteiligte prüfen lassen", meint Rechtsanwalt Dr. Schulte, der die oben genannten Klagen für die Anleger eingereicht hat, die sich über die ARGE ALAG bei ihm gemeldet hatten.
Tintemann
Rechtsanwalt
29.12.2009
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