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Berufsunfähigkeitsversicherung: Gesundheitsfragen nicht notwendig

Bild: Berufsunfähigkeitsversicherung: Gesundheitsfragen nicht notwendig
Jeder fünfte wird berufsunfähig.
Jeder fünfte wird berufsunfähig.

(openPR) Auch mit Vorerkrankungen kann man den begehrten Versicherungsschutz erhalten, wenn keine Gesundheitsprüfung erfolgt. Wer also gesundheitlich angeschlagen ist, muss hier nicht befürchten, abgelehnt zu werden.

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung gibt es auch für jene mit gesundheitlichen Problemen. Die Fragen nach dem Gesundheitszustand entfallen bei diesem Versicherungsprodukt, die andernfalls zu Ablehnung, Risikozuschlag oder Ausschlüssen geführt hätten. Doch ist der Schutz nicht derselbe. Weil die Versicherung das Risiko ausgleichen muss, Verträge mit Personen zu schließen, bei denen sie mit großer Wahrscheinlichkeit bis zum Laufzeitende in Leistung gehen muss, gestaltet sie die Versicherungsbedingungen entsprechend.

Die Berufsunfähigkeitsversicherung ohne Gesundheitsfragen (http://www.finance-store.de/berufsunfaehigkeitsversicherung/wichtiges_7/001675_berufsunfahigkeitsversicherung_gesundheitsfragen_unumganglich.html) sollte vor dem Abschluss auf Herz und Nieren geprüft werden. So sollte den Versicherungsbedingungen Augenmerk geschenkt werden. Die Voraussetzungen, unter welchen die Berufsunfähigkeitsrente gezahlt wird, könnten diffizil sein, die Rente selbst kann geringer sein als im Normalfall bzw. kann es gut möglich sein, dass die Versicherung, im Vergleich zur der Variante mit Gesundheitsprüfung, einiges mehr kostet.

Wen diese Erkenntnisse enttäuschen, der kann auch eine Dread-Disease-Versicherung oder eine Grundfähigkeitenversicherung für sich prüfen. Diese können für all jene, die keine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen wollen, eine sinnvolle Alternative bilden. Die Dread-Disease-(auch Schwere-Krankheiten-) Versicherung zahlt bei Diagnose einer versicherten Krankheit sofort die vereinbarte Versicherungssumme aus, während die Grundfähigkeitenversicherung bei Verlust oder erheblicher Beeinträchtigung bestimmter Fähigkeiten, wie dem Sehen, Gehen oder Sprechen, eine monatliche Rente zahlt.

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