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Anfechtung wegen arglistiger Täuschung bei Gesundheitsfragen in der Berufsunfähigkeitsversicherung

23.05.201314:16 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: Anfechtung wegen arglistiger Täuschung bei Gesundheitsfragen in der Berufsunfähigkeitsversicherung
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Versicherungsrecht Dr. Florian Schlenker
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Versicherungsrecht Dr. Florian Schlenker

(openPR) Wird der Versicherer bei der Beantwortung von Gesundheitsfragen vor Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung arglistig getäuscht, indem der Versicherte ihm bekannte Vorerkrankungen und Behandlungen verschweigt, kann sich der Versicherer insgesamt vom Vertrag lösen, auch wenn die verschwiegenen Erkrankungen für den Eintritt der Berufsunfähigkeit nicht ursächlich geworden sind (BGH, Urteil vom 28.10.2009, Az. IV ZR 140/08).

Im vorliegend entschiedenen Fall hatte der Kläger über eine Versicherungsmaklerin den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung beantragt. Im Antragsformular wurden insbesondere die Fragen nach Krankheiten, Unfallfolgen oder körperlichen Schäden des Rückens oder Nackens innerhalb der letzten fünf Jahre verneint, obwohl der Kläger in diesem Zeitraum insgesamt dreimal wegen Rückenschmerzen bei seinem Hausarzt in Behandlung gewesen war. Einige Zeit später wurde der Kläger wegen einer psychischen Erkrankung berufsunfähig.

Durch das Gebrauchmachen von der bei der versicherten Person angeforderten generellen Schweigepflichtentbindungserklärung erfuhr der Versicherer, dass ihm die Rückenschmerzen verschwiegen worden waren, trat daraufhin vom Vertrag zurück und focht seine Annahmeerklärung wegen arglistiger Täuschung an.

Der Bundesgerichtshof hat mit dem vorliegenden Urteil erneut bestätigt, dass es bei arglistiger Täuschung bei der Beantwortung von Gesundheitsfragen nicht darauf ankommt, ob eine verschwiegene Krankheit für den Versicherungsfall ursächlich geworden ist. Hier ist offensichtlich, dass die verschwiegenen Rückenschmerzen keinen Einfluss auf die psychische Erkrankung des Versicherungsnehmers hatten. Trotzdem kann sich die Versicherung vollständig vom Vertrag lösen. Zu beachten ist für den Versicherten, dass der Versicherer dann bei Berufsunfähigkeit nicht zu leisten braucht, die in der Vergangenheit bezahlten Versicherungsprämien jedoch gleichwohl behalten darf.

Die richtige Beantwortung der Gesundheitsfragen ist daher für den Versicherungsnehmer beim Abschluss eines Berufsunfähigkeitsversicherungsvertrags von höchster Wichtigkeit. Sinnvollerweise berät der in Fragen der Berufsunfähigkeitsversicherung erfahrene Rechtsanwalt und Fachanwalt für Versicherungsrecht den Versicherungsnehmer schon vor dem Abschluss eines solchen Vertrags darüber, wie die gestellten Fragen zu verstehen und zu beantworten sind, um das Risiko einer späteren Anfechtung auszuschließen.

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