(openPR) STUTTGART. Die CDU Sozialausschusse (CDA) unterstützen die vom Ministerrat beschlossene Dienstrechtsreform. Das Pensionseintrittalter für Beamte wird von 2012 an in 18 Schritten von 65 auf 67 Jahre angehoben. Damit werden Beamte und Rentner im Land gleichbehandelt. Der Landesvorsitzende der CDU Arbeitnehmerorganisation Christian Bäumler hebt hervor, dass die Eckpunkte zur Neuordnung Dienstrechts in weiten Teilen auf Vorschläge der CDU Arbeitnehmerorganisation zurückgehen. Dies gelte insbesondere für das Modell der freiwillig verlängerbaren Lebensarbeitszeit, das von der CDA in die Diskussion eingebracht wurde. Wer über die gesetzliche Altersgrenze hinaus länger arbeitet, bekommt entsprechend dem CDA Vorschlag einen Gehaltszuschlag in Höhe von 10 Prozent. Auch den Vorschlag des DGB, freiwilliges längeres Arbeiten in Teilzeit zu ermöglichen, konnte die CDA durchsetzen. Beamte und Beamtinnen mit 45 Dienstjahren können, so Bäumler, auch in Zukunft mit 65 ohne Abschläge in den Ruhestand gehen. Auch die entsprecht dem Rentenrecht und gehe auf die Vorschläge der CDU Sozialausschüsse zurück.
Die CDU Sozialausschüsse wollen in der weiteren Diskussion erreichen, das der Gehaltszuschlag für das freiwillig längere Arbeiten auch dann gezahlt wir, wenn der Beamte noch keine 40 Dienstjahre aufweisen kann. Nach dem bisherigen Konzept ist das nicht der Fall. Die CDU Arbeitnehmerorganisation sieht auch Kompensationsbedarf bei der Erhöhung der Sonderaltersgrenzen der Polizei-, Justizvollzugsbeamten und Feuerwehrleute. „Wer in diesen besonders belasteten Berufen über 60 hinaus arbeiten soll, muss zu mindest bei der wöchentlichen Arbeitszeit entlasten werden. Wer 25 Jahre Wechselschicht auf dem Buckel hat oder gesundheitlich besonders belastet ist, wie die Feuerwehrleute, sollte weiterhin mit 60 Jahren in Pension gehen können,“ fordert Bäumler.











