(openPR) Egal ob man eine gebrauchte Immobilie kauft oder über einen Bauträger einen Neubau erwirbt, Verbraucher sollten auf bestimmte Risiken und Fehlerquellen beim Immobilienerwerb achten.
Bauherren, die über einen Bauträger eine Immobilie errichten lassen, sollten vor allem beim Fertigstellungstermin aufpassen. Oftmals ist dieser im Bauträgervertrag nicht exakt benannt oder es steht drin, dass sich die Fertigstellung wegen schlechten Wetters verzögern könnte. Verspätet sich der Einzug, kommen auf den Käufer Mehrkosten zu, nämlich längere Mietzahlungen für seine bisherige Bleibe sowie zusätzliche Zinsen an die Bank für das Baudarlehn. Häuslebauer sollten also auf Termintreue achten und falls die Frist nicht eingehalten werden kann, sollten sie sich einen finanziellen Ausgleich vom Bauträger zusichern lassen. Dies sollten beide auch ver-traglich fixieren.
Auch bei eventuell auftretenden Mängeln sollte der Bauherr vertraglich die Möglich-keit haben, die Zahlung oder Teilüberweisung zu verweigern, falls am Bau Fehler auftreten. Denn viele Verträge schließen dies aus. Nach der Schlüsselübergabe ist es ratsam, nicht die gesamte letzte Rate zu überweisen, falls noch Restarbeiten oder Nachbesserungen ausgeführt werden müssen. „Man sollte etwa 3,5 Prozent der Summe zurück behalten, bis alle Arbeiten beendet sind. So hat man auch ein Druckmittel, dass der Bau zügig abgeschlossen wird“, rät Ralph Pass, Vorsitzender des Immobilienverbands Deutschland (IVD), Region West.
Der Bauherr kann ferner festlegen, dass bei Insolvenz die Gewährleistungsansprüche des Bauträgers gegenüber Subunternehmen auf ihn übergehen. Dies bedeutet: Stellt der Bauherr beispielsweise zwei Jahre nach dem Einzug fest, dass die Kellerwände nicht richtig isoliert wurden, so kann er die Mängel – ohne Vertragszusatz - nicht von der Handwerkerfirma beseitigen lassen. Denn diese hatte nur mit dem Bauträger einen Vertrag, nicht mit dem Bauherren. Werden die Gewährleistungsansprüche aber nach einem eventuellen Konkurs auf den Bauherren übertragen, kann dieser die Mängelbeseitigung von den Handwerkern direkt einfordern. Der Bauträgervertrag sollte auch Hinweise auf die Qualität der Arbeit sowie der verwendeten Materialien geben. Diese können Markenprodukte, Qualitätszertifikate oder Gütesie-gel belegen.
Auf notwendige Sanierungsarbeiten hin überprüfen
Käufer eines gebrauchten Hauses müssen ein Augenmerk darauf haben, dass keine wichtigen Sanierungs- und Modernisierungsarbeiten anstehen (Dach, Heizung, Fen-ster, Dämmung). Gegebenenfalls sollten sie mit einem Experten wie einem Architekten das Gebäude vor dem Kauf auf diese Punkte hin bei einer Besichtigung über-prüfen.
Wer eine Eigentumswohnung erwerben möchte, sollte sich die Protokolle der ver-gangenen Eigentümer-Versammlungen ansehen und den Verwalter im Vorfeld nach der Höhe der Rücklagen fragen. Aus den Protokollen geht hervor, ob die Hausgemeinschaft Beschlüsse einmütig trifft oder ob sie möglicherweise zerstritten ist und ob alle Eigentümer ihren finanziellen Verpflichtungen nachgehen (wie Hausgeld-Zahlungen). Außerdem wird darin aufgezeichnet, wenn größere Sanierungen aus-geführt werden sollen und ob diese über Rücklagen gedeckt sind oder ob zur Finan-zierung Sonderumlagen notwendig sind. In letzterem Fall würde der Käufer wenige Wochen nach dem Erwerb für diese Bauarbeiten zur Kasse gebeten werden können.








